Vergütung wird nicht abgesenkt

Leider fällt der PV-Zubau in Deutschland nicht so stark aus, wie noch Anfang des Jahres von vielen Experten erhofft. Da der Zubau lange noch nicht im erwünschten Zielkorridor liegt, bleibt die Vergütungshöhe bis mindestens Januar 2018 gleich.

Am ersten November 2017 hat die Bundesnetzagentur wieder den Zubau der Leistung neuer PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September gemeldet wurden, veröffentlicht: 433,109 Megawatt (MWp). Eine Absenkung der Vergütung findet also wieder nicht statt.

Das EEG ist immer noch sehr attraktiv. Es bietet eine sichere zwanzigjährige Vergütung (plus dem Jahr der Inbetriebnahme) in ähnlicher Höhe wie der Direktverkauf vor Ort. Gleichzeitig bindet es niemanden. Gibt es eine bessere Vergütung direkt vor Ort, kann man jederzeit auch dorthin verkaufen – und, falls erforderlich, irgendwann wieder zurück ins EEG wechseln . Der Direktverkauf eines Teils des Stroms an Gebäudenutzer interessantere Variante sein.

Wie die Absenkung der Einspeisevergütung berechnet wird und warum wir in Deutschland automatisch immer unter dem „Wunschzubau“ liegen werden, erfahren Sie >>hier.