Doppelt verdienen mit Photovoltaik
Wie sich durch Stromverkauf vor Ort die Rentabilität eines Sonnenkraftwerks beträchtlich erhöht
Einführung Direktverkauf
Sinkende Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) machen netzfern errichtete Photovoltailkanlagen immer unwirtschaftlicher. Das ist auch gut so, denn Strom sollte dort erzeugt werden, wo er gebraucht wird. Der Verein war immer dieser Meinung und hat seine Bürger- und Mitarbeitersonnenkraftwerke auf Gebäuden errichtet, bei denen die Energie zeitgleich erzeugt und benötigt wird.
Inzwischen liegen die Erzeugungskosten für Photovoltaikstrom niedriger als die Bezugskosten für Netzstrom. Was liegt also näher, als dem Gebäudenutzer die elektrische Energie zu einem Preis zu verkaufen, der niedriger ist als sein Strompreis, jedoch höher als die EEG-Vergütung? Da haben beide etwas davon.
EEG: Sichere Basis
Die Basis der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage ist nach wie vor das EEG. Es garantiert dem Eigentümer eines Sonnenkraftwerks eine feste Vergütung über 20 Jahre, zzgl. des Jahres der Inbetriebnahme. Die Vergütungshöhe richtet sich nach dem Inbetriebnahmezeitpunkt und bleibt über die gesamten 20 Jahre gleich hoch. Sie liegt für Aufdachanlagen je nach Größe bei etwa 9 bis 12 ct/kWh.
Die EEG-Vergütung gibt einem Investor die Sicherheit jederzeit einen Abnehmer für die erzeugte Energie zu haben. Der erzeugte Sonnenstrom muss vom Netzbetreiber auch dann abgenommen werden, wenn die Energie vor Ort nicht benötigt wird.
Verkauf vor Ort: Bonus
Der Bonus, der die Rendite eines Sonnenkraftwerks in ungeahnte Höhen katapultiert, ist der Verkauf der Energie an die Nutzer vor Ort. Je nach Betrachtungszeitraum und Eigenverbrauchsquote kann sich dadurch die Effektivverzinsung auf über 10% erhöhen.
Dieser Bonus erhöht sich mit jedem Betriebsjahr. Ist er am Anfang noch kaum wahrnehmbar, da Netzstrom noch kaum teurer ist als die EEG-Vergütung, macht er in unserem Beispiel im 15. Betriebsjahr schon rund die Hälfte der Basisvergütung aus.
Ab dem 20. Jahr, wenn Photovoltaikanlagen bereits komplett abgeschrieben sind und keine EEG-Vergütung mehr erhalten, sorgt der Direktverkauf für eine bis zu doppelt so lange wirtschaftliche Lebensdauer. Da sich die Anlagen dann längst amortisiert haben, produzieren sie den Sonnenstrom dann nahezu ohne Kosten und erlösen dafür Preise im Bereich von über 30 bis 50 Cent pro Kilowattstunde.
So funktioniert der Direktverbrauch
Direktverkauf ist der direkte Verkauf und Verbrauch des erzeugten Sonnenstroms im Gebäude auf dem die Anlage installiert ist. Energieversorger sprechen gern von Überschusseinspeisung, da nur der nicht verbrauchte Überschuss in ihr Netz eingespeist wird.
Im EEG wird der Direktverkauf juristisch als „Eigenverbrauch durch Dritte“ bezeichnet. Dazu muss der Strom „in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage“ verbraucht und darf „nicht durch ein Netz durchgeleitet“ werden (§33a (2) EEG 2012 i.d. seit 4/2012 geltenden Fassung). Um den Direktverkauf zu messen ist eine bestimmte Zählerkonfiguration nötig, die beim Verein schon seit Jahren wo immer möglich eingebaut wird.
Wichtig ist, dass der Direktverkauf nicht als Differenz zwischen Erzeugung und Bezug am Ende des Jahres ermittelt wird, sondern der tatsächlich zeitgleich erzeugte und verbrauchte Strom zählt. Das bedeutet: Die Direktverkaufsquote ist um so höher, je genauer Erzeugung und Verbrauch zeitlich zusammenfallen.
So funktioniert der Direktverbrauch
Die Direktverkaufsquote ist um so höher, je genauer Sonnenstromerzeugung und -verbrauch zusammenpassen. Gebäude, die tagsüber Strom brauchen und deshalb eine hohe potenzielle Direktverkaufsquote haben, sind z.B.:
- Schulen, Kindergärten
- Verwaltungen, Dienstleister, Büros
- Produzierendes Gewerbe (1-Schicht-Betrieb)
- Handwerksbetriebe
- Lager- und Logistikunternehmen, Kühlhäuser
- Ladengeschäfte
Lastganganalyse
Wann der Gebäudenutzer wie viel Energie braucht, zeigt der sogenannte Lastgang. Er führt im Viertelstundentakt den Stromverbrauch auf - das sind über 35.000 Einzeldaten im Jahr und wird für größere Stromkunden vom Energieversorger gemessen.
Stellt man diesen Lastgang der Erzeugung der Photovoltaikanlage gegenüber, kann man die erreichbare Direktverkaufsquote ermitteln.
Unternehmer
Wer Strom produziert ist nach dem Einkommensteuergesetz Unternehmer. Diese Einstufung ist nicht nur steuerlich folgerichtig. Sie entspricht auch den tatsächlichen Verhältnissen. Stärker als bei der Vergütung ausschließlich nach dem EEG ist das Engagement für eine Photovoltaikanlage mit Direktverkauf nämlich mit unternehmerischen Risiken verbunden.
Flexible Preise
Der Stromverbrauch des Gebäudes schwankt ebenso wie die Sonneneinstrahlung. Auch der Preis, zu dem der Strom verkauft werden kann, ist nicht vom Staat garantiert, sondern wird in einem eigenen Vertrag mit dem Gebäudenutzer geregelt. Natürlich kann auch die beste Anlage – trotz regelmäßiger Wartung und umfangreicher Versicherungen – einmal aussetzen. Dies alles spiegelt sich auch in der erzielbaren Rendite nieder. Effektivverzinsungen um die 10% sind mit Photovoltaikanlagen erreichbar.
Der Verein kümmert sich um die Stromlieferverträge mit den Nutzern der Gebäude, auf denen Bürger- oder Mitarbeiterkraftwerke errichtet werden. In diesen ist die Stromlieferung aus den Photovoltaikanlagen zur Nutzung im Gebäude geregelt.
Der Strompreis wird immer zwischen der EEG-Vergütung und dem Einkaufspreis des Gebäudenutzers liegen und wird langfristig mit einer entsprechenden Preisgleitklausel abgeschlossen. So machen beide ein gutes Geschäft: die Gebäudenutzer bekommen langfristig günstigen Ökostrom, die Anlagenbesitzer erhalten mehr für ihren Sonnenstrom als durch das EEG.