Zweck des Vereins

(Auszüge aus der Satzung)

Zweck des Vereins ist der Umwelt- und Klimaschutz durch die Förderung regenerativer Energiegewinnung.

Umwelt- und Klimaschutz ist ein gesellschaftlicher Auftrag im Sinne des Agenda-21-Prozesses der EU und der Protokolle von Rio de Janeiro im Juni 1992 und Kyoto im Dezember 1997. Danach erfordert der Schutz natürlicher Ressourcen, die Reduktion von Treibhausgasen und das Vermeiden globaler Verteilungskonflikte eine schnelle Wende in der Energiegewinnung. Deshalb bemüht sich der Verein um privates und zweckgebundenes Engagement einzelner Bürger.

Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) als sog. Bürgersolarkraftwerke. Dazu betreibt der Verein allgemeine Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit, organisiert Vorträge, Publikationen und Pressearbeit und versucht die gesellschaftliche Willensbildung im Sinne des Vereinszwecks zu beeinflussen. Außerdem hilft der Verein bei Planung und Betreuung der PV-Anlagen.

Zu Demonstrations- und Aufklärungszwecken kann der Verein eigene PV-Anlagen betreiben oder sich an solchen Anlagen beteiligen.