Hohe Strompreise lassen PV-Betreiber jubeln

Erstmals liegt der Verkaufserlös in der Direktvermarktung für viele Photovoltaikanlagen über der EEG-Vergütung für die Netzeinspeisung. Damit erreichen diese Anlagen eine deutlich höhere Vergütung als vom Verein Sonneninitiative prognostiziert.

Des einen Freud, des anderen Leid: Zurzeit steigen die Börsenkurse für Strom an der Leipziger Strombörse auf historische Höchstwerte. Lag der Monatsmittelwert für Stundenkontrakte EPEX Spot (MW-EPEX) im April 2020 noch bei 1,7 ct/kWh, ist er bis September 2021 auf 12,8 ct/kWh gestiegen – das 7,5-fache. Der für die Photovoltaik wichtige Monatsmarktwert Solar (MW Solar) hat sich in dieser Zeit von 1,4 ct/kWh auf 11,7 ct/kWh erhöht. Das ist sogar das 8,3-fache. Ein weiterer Anstieg ist wahrscheinlich.

Grund für Freude bei Teilnehmer*innen bei jüngeren Bürgersonnenkraftwerken über 100 kWp, denn diese sind seit einigen Jahren verpflichtend in der Direktvermarktung, die der Verein mit den Next Kraftwerken GmbH abrechnet. Die Freude ist um so größer, je geringer die EEG-Vergütung (im Gesetz „Anzulegender Wert“) der betroffenen Anlage ist.

Die Ursache ist im Mechanismus der Direktvermarktung zu sehen (s. Grafik). Liegt der Börsenpreis unter der EEG-Vergütung, wird die Differenz vom Netzbetreiber über die sogenannte Marktprämie ausgeglichen. Im Beispiel beträgt bei einer Anlage mit EEG-Vergütung von 9 ct/kWh und einem Börsenpreis von 4 ct/kWh die Marktprämie 5 ct/kWh.

Liegt der Börsenpreis über der EEG-Vergütung wird keine Marktprämie ausgezahlt. Im Beispiel erhalten Teilnehmer*innen jetzt statt 9 ct/kWh den Börsenpreis von 12 ct/kWh – 33% mehr als erwartet. Bei neuen, großen Anlagen mit einer EEG-Vergütung von 6 ct/kWh würde sich der Erlös sogar verdoppeln.

Fazit: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bietet Chancen, die über die Kalkulation mit festen Vergütungssätzen hinaus gehen. Beim Stromverkauf vor Ort bestehen diese in Preisanpassungsklauseln. Bei der Netzeinspeisung sind es hohe Börsenstrompreise.

Für die momentan laufenden Koalitionsverhandlungen wünscht sich der Verein eine Anpassung des Strommarktdesigns und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Es müssen Faktoren wie der CO2-Preis einfließen und die Preisbildung über Merit-Order muss grundsätzlich überdacht werden. Die Möglichkeiten der sonstigen Direktvermarktung über PPAs (Langfristige Stromlieferverträge) mit individuellen Preisgleitklauseln ohne EEG-Umlage sollten forciert und auf eine rechtssicherere Basis gestellt werden. Der Verkauf von Sonnenstrom an mehrere Abnehmer – ohne das Bürokratiemonster Mieterstromgesetz – muss ermöglicht werden.

Berechnung der Mehrerlöse in der Direktvermarktung am Beispiel einer Photovoltaikanlage mit einer Einspeisevergütung von 9 ct/kWh.

Gute Nachrichten für Sonnenstromproduzenten: Hohe Börsenstrompreise.