Zuschuss für private Ladestationen

Investoren erhalten für den Erwerb, die Errichtung und den Anschluss an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 Euro für jede neue Ladestation.

Das Förderprogramm der KfW-Bank und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll Privatpersonen dazu motivieren, auf E-Autos umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur zu schaffen, im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden.

Anträge können seit dem 24.11.2020 bei der KfW eingereicht werden (www.kfw.de/440-zuschussportal). Der für das Laden genutzte Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, dies kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder auch aus Eigenerzeugung z.B. durch eine Photovoltaik-Anlage geschehen.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW beantragt werden. Dafür muss eine verbindliche Bestellung der Ladestation bzw. der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags vorliegen. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der von den durchführenden Unternehmen erstellten Rechnungen.

Hoffentlich geht durch diese Fördermaßnahme auch der Ausbau der Erneuerbaren wieder stärker voran, denn das ist die Voraussetzung für alle Energienutzungen der Zukunft.