Verein kämpft gegen hohe Strompreise – und unterliegt erwartungsgemäß in erster Instanz

Berlin/Marburg: Er kämpft um Ihr Geld, der Verein Sonneninitiative aus Marburg. Denn 8 Milliarden Euro zahlen die Stromverbraucher ungefragt jedes Jahr an die Industrie. Pro Haushalt waren das über die letzten Jahre mehrere Hundert Euro. Dagegen klagt der Verein und unterliegt wie erwartet in erster Instanz.

Die sogenannte EEG-Umlage finanziert die notwendige Energiewende in Deutschland. Alle zahlen sie, nur große Teile der Industrie nicht. Dadurch werden die Stromverbraucher mit 8 Milliarden Euro (2017) zusätzlich belastet. Dies hält der Verein Sonneninitiative für verfassungswidrig und beschreitet den Klageweg.

Wie nicht anders zu erwarten unterliegt der Verein in der ersten Instanz am 1. April (leider kein Scherz) vor dem Landgericht Marburg gegen den Übertragungsnetzbetreiber Amprion, der die EEG-Umlage laut Gesetz eintreibt. Dies verwundert kaum, da das Landgericht die Frage, ob Paragraph 63 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gegen das Grundgesetz verstößt, nicht beantworten wollte.

Hätte das Landgericht die personellen Ressourcen gehabt den komplexen Sachverhalt richtig zu bewerten, hätte es den Fall nach Auffassung von Rechtsanwalt und Energierechtler Dr. Peter Becker direkt an das Verfassungsgericht weitergeben können. Der Richter am Landgericht Marburg war erst an diesem 1. April zuständig geworden (wieder kein Scherz) und hatte offenbar nicht die Zeit, sich in diesen komplexen Fall einzuarbeiten.

Er ist auch nicht einfach zu verstehen. Anders als von den übrigen Prozessbeteiligten dargestellt, hält es der Verein nämlich durchaus für nötig, dass Industriebetriebe, die durch hohe Energiepreise im internationalen Wettbewerb benachteiligt werden, Unterstützung benötigen. Diese Hilfe ist für den Industriestandort Deutschland absolut notwendig. Was der Verein kritisiert ist, dass die Beihilfe an die Industrie nicht offen und ehrlich vom Staat über Steuern finanziert wird, sondern unwissentlich von allen Stromkunden. Dies verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes.

Gleichzeitig sorgt diese Regelung zu weit ausufernden zusätzlichen Befreiungen bei der Finanzierung der Energiewende, treibt den Strompreis um über einen Cent pro Kilowattstunde in die Höhe und lässt die Energiewende als „schuldig“ am hohen Strompreis dastehen. Dabei möchte der Staat doch nur der deutschen Industrie helfen. Soll er auch, aber mit seinen Steuermitteln und nicht dem Geld der Stromverbraucher, meint der Verein.

Jetzt wird der Verein stellvertretend für alle deutschen Stromverbraucher in Berufung gehen. Das Oberlandesgericht in Frankfurt wird sich den Fall hoffentlich genauer anschauen und dem Verfassungsgericht vorlegen. Da die Kosten des Verfahrens inzwischen einen fünfstelligen Betrag ausmachen, bittet der Verein um Unterstützung auf der Internetseite www.eeg-klage.de.

„Volker Klös, Geschäftsführer des Vereins Sonneninitiative, Energierechtsanwalt Dr. Peter Becker und Christian Quast, Vorsitzender des Verein, vor dem Marburger Landgericht“