Verein hat alle Redispatch-Richtlinien umgesetzt

Bis zum 1. Oktober 2021 hatten Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ab 100 kWp Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen. Auch wenn die Frist ganz aktuell verlängert wurde, ist der Verein bereits all seinen Pflichten nachgekommen.

Da der Verein bereits all seine Bürgersonnenkraftwerke in eine technische Fernüberwachung integriert hat, musste keines der rund 40 betroffenen Bürgersonnenkraftwerke technisch nachgerüstet werden. Dennoch musste ein Dienstleister hinzugezogen werden, der in den nächsten Jahren die Kommunikation mit den Netzbetreibern übernimmt. Für den Verein wird dies die ERN – Energiedienstleistungen Rhein-Neckar GmbH sein.

Für Anlagen, die bereits zum Teil direkt vermarktet werden, übernimmt dies der langjährige Partner des Vereins, die Next Kraftwerke GmbH.

Die dadurch entstehenden Zusatzkosten übernimmt der Verein für seine Teilnehmer*innen.

Eine gute Videoreihe zum Thema Redispatch 2.0.