Solarpaket I – so pünktlich wie die Deutsche Bahn

Nein, es sind keine umgestürzten Bäume und keine Störung der Oberleitung, die das Solarpaket verzögern. Die eigentlich für Dezember 2023 geplante Gesetzesnovelle ist vielmehr wegen des 60-Milliarden-Lochs im Bundeshaushalt aufs Wartegleis gestellt worden. Im Februar soll sie weiter rollen.

Die Bundesregierung hatte die Erleichterungen für Photovoltaik ursprünglich Ende 2023 umsetzen wollen. Dann hieß es: gleich zum Jahresanfang. Statt Januar wird es jetzt Februar: Am 21. Februar findet die letzte Ausschusssitzung zum Solarpaket statt, in der Sitzungswoche 22./23. Februar wird das Gesetz zum zweiten und dritten Mal gelesen und – hoffentlich – verabschiedet. Am 22. März soll es dann vom Bundesrat seinen Segen bekommen und dann zügig Gesetzeskraft erlangen.

Der Verein wartet sehnlichst auf

  • die Freigabe des bedingungslosen Repowerings,
  • die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und
  • die Anhebung der Grenze, ab der ein Anlagenzertifikat benötigt wird, von 135 kWp auf 270 kW Einspeiseleistung bzw. 500 kWp installierter Leistung.

Alle diese Punkte sind für den Verein für aktuelle Projekte entscheidend. Genau wie Bahn-Kunden, musste der Verein deshalb seine Reisepläne anpassen. So wie die Regierung ihren Haushalt wegen des 60-Milliarden-Lochs anpassen musste, was ihre übrige Arbeit massiv gestört hat. Vielleicht also doch eine Störung der Ober-Leitung?

Was alles noch im Solarpaket I geändert werden soll, hatten wir schon zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens beleuchtet (s. Links rechts unten).

 

Photovoltaikanlagenerrichter sind in besonderem Maße von der Gesetzgebung abhängig. Bild: © Gerhard Mester/SFV

Im Februar soll das Solarpaket 1 durch den Bundestag, im März durch den Bundesrat.