Das Warten hat ein Ende. Über ein Jahr hat es gedauert, bis die ersten Regelungen der Photovoltaikstrategie umgesetzt wurden, die die Bundesregierung am 5. Mai 2023 vorgestellt hatte.
Hier die wichtigsten Regelungen für Photovoltaik-Dachanlagen:
- Die Vergütung für größere Anlagen ab 40 kWp wird um 1,5 ct/kWh erhöht.
- Die Pflicht zur Direktvermarktung gilt jetzt erst ab 200 kWp (bisher 100 kWp).
- Bedingungsloses Repowering ist jetzt auch für PV-Anlagen möglich.
- Anlagen müssen erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer Gesamtleistung von 500 kWp zertifiziert werden.
- Anlagen bis 30 kWp – übergangsweise bis 50 kWp – können von einem Elektrofachbetrieb angeschossen werden, wenn der Netzbetreiber nicht reagiert.
- Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung kommt: Die Lieferung an mehr als einen Verbraucher vor Ort soll ermöglicht werden. Da hierzu die Mitarbeit der Netzbetreiber notwendig ist, bleibt abzuwarten, wie und wann das tatsächlich umgesetzt werden kann.
- Garten-PV ist übergangsweise bedingungslos möglich. Dies gilt so lange, bis eine neue Verordnung, die bestimmen soll, welche Gebäude für PV ungeeignet sind, beschlossen und in Kraft gesetzt ist.
- Standby-Verbräuche von Wechselrichtern benötigen keinen eigenen Stromliefervertrag mehr, sondern sollen – unter bestimmten Bedingungen – über den bestehenden Stromliefervertrag abgerechnet werden können.
Wer es genauer wissen will, kann unten rechts hinter den Links mehr zu den Details erfahren – wir hatten in den letzten 12 Monaten immer wieder von den verschiedenen Regelungen berichtet.