Gesetz: Mieterstrom wirksam verhindert

Der Entwurf des Mieterstromgesetzes ist verabschiedet. Was jahrelang Zeit hatte, soll plötzlich ganz schnell gehen. So schnell, dass keine Zeit mehr ist, die Kritikpunkte der Verbände, die extra befragt wurden, in das Gesetz einfließen zu lassen. Und so entsteht das nächste Verhinderungs-Gesetz.

Millionen Dächer von Mietwohnungen warten auf eine Bebauung mit Photovoltaik. Doch wie so oft werden bei dem neuen Gesetz die technischen und bürokratischen Hürden so hoch gehängt, dass einem bei der Umsetzung der Spaß vergeht. Tatsächlich wäre der Name Mieterstrom-Verhinderungs-Gesetz wohl passender.

Natürlich wurde das Vorhaben zunächst von allen Verbänden bejubelt: Endlich packt die Regierung das an, bald erntet jedes Mietshaus klimafreundlichen Sonnenstrom für die Mieter. Doch da wusste man noch nichts Genaues. Das kommt jetzt erst langsam raus.

Mieterstrom wird sehr strengen Regeln unterliegen, viel strengeren als die Belieferung aus dem Netz. Z.B. dürfen die Mieterstromverträge nur über ein Jahr abgeschlossen werden – Netzstromverträge zwei Jahre. Der Strom vom Dach darf maximal 90% des Stroms aus dem Netz kosten. Das gilt auch für den Strom, den der Vermieter nachts zukaufen muss. Warum? Wohnungsbauunternehmen sind ganz raus aus dem Mieterstrom, da sie durch den Stromverkauf ihre Gewerbesteuerbefreiung verlieren können.

Statt großzügig eine „Mieterstrom-Förderung“ von 3-4 ct/kWh auszurufen, sollte man Erneuerbare-Energien-Anlagen endlich von der Pflicht zur Förderung von anderen Erneuerbarer-Energien-Anlagen ausnehmen. Ja, so komisch wie sich das anhört: Photovoltaikanlagen, die nicht die staatlich garantierte Vergütung erhalten, bezahlen mit der EEG-Umlage von derzeit 6,88 ct/kWh andere Photovoltaikanlagen. Eigenheimbesitzer und Industrie sind davon übrigens großteils befreit. Warum nicht auch Mieter? So bleibt nach Abzug der „Mieterstrom-Förderung“ immer noch eine Last von 3-4 ct/kWh, die von den Mieterstromanlagen erwirtschaftet werden muss, um ins Umlagesystem abzufließen.

Haken und Ösen gibt es noch mehr: Warum, lieber Gesetzgeber, darf eine Anlage zur Versorgung von Mietern eigentlich nur 100 kWp groß sein? Gilt euer Gesetz nur für kleine Mietshäuser? Und warum, lieber Gesetzgeber, habt ihr da einen Deckel von 500 MWp drauf gemacht? Geht die Energiewende sonst zu schnell?

Na, die Antwort ist doch offensichtlich: Ihr wollt den Mieterstrom gar nicht fördern, sondern reglementieren. Kurz halten. Nicht hochkommen lassen. Denn Strom von der Sonne ist so unglaublich günstig, dass er gebremst werden muss. Denn: „Wo kommen wir denn hin, wenn sich jeder seinen Strom selber macht? Das wäre ja noch schöner ...“

Mieter laufen in Deutschland einer Versorgung durch Sonnenstrom hinterher.

Die Technik zur Realisierung von Mieterstrommodellen ist komplex und teuer.

Schon seit 2009 betreibt der Verein ein Bürgersonnenkraftwerk auf einem Wohnhaus in Hainburg.