EU beschließt Einspeisevorrang für PV auf Dächern

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit trägt die verbrauchsnahe Photovoltaik in Europa einen großen politischen Sieg davon. Am Freitag, 18. Januar 2019, beschließen die EU-Mitgliedsstaaten den Einspeisevorrang für Anlagen bis 400 kWp.

Während die Bundesregierung beim Klimaschutz mauert und die Photovoltaik durch eine Vergütungskürzung behindert, sorgt die EU für Sicherheit bei den Investoren. Obwohl es zwischendurch anders aussah, wird es auch künftig einen Einspeisevorrang für „kleine“ Photovoltaikanlagen geben. Dies ist wichtig, denn so können sich Netzbetreiber nicht weigern, den Photovoltaikstrom anzunehmen.

„Die heutige Abstimmung ist ein großer Sieg für die kleinen Photovoltaik- und Erneuerbaren-Verbraucher“, äußerte sich Aurélie Beauvais, politische Direktorin von Solarpower Europe, der Interessenvertretung europäischer Solarunternehmen. Die Sonneninitiative sieht sich in ihrer Tätigkeit bestärkt, setzt sie doch seit ihrer Gründung auf eine verbrauchsnahe Erzeugung auf bereits versiegelten Flächen.

Für Teilnehmer bei Sonnenkraftwerken bedeutet dies: Sie können auch nach Ablauf des EEG-Vergütungszeitraums Geld mit ihren Anlagen verdienen. Die Bürgersonnenkraftwerke können statt 20 Jahre (nach EEG) tatsächlich bis zum Ende ihrer technischen Laufzeit, also in den meisten Fällen 30, 40 Jahre oder länger, wirtschaftlich betrieben werden. Dies gibt Sicherheit, besonders bei Anlagen deren Vergütungszeitraum in den nächsten Jahren zu Ende geht.

Quelle: www.pv-magazine.de/2019/01/21/eu-folgt-forderung-nach-erhalt-des-einspeisevorrangs-fuer-kleine-erneuerbaren-anlagen/

Die EU treibt an wo sich Berlin verweigert. (Bild: ©Fotolia)

Dieses „kleine“ Bürgersonnenkraftwerk auf dem Dach der Stadtwerke Frankfurt Holding mit rd. 200 kWp hat auch künftig Vorfahrt im Netz.