Energiewende der „neuen“ GroKo

Im Bereich Klima/Energie/Umwelt werden wichtige Beschlüsse vertagt, die Kohle wird wie bisher geschont.

Ein Datum für den Kohleausstieg wird nicht genannt. Das Klimaziel für 2020 ist passé, stattdessen wird nun ein Klimaziel für 2030 genannt. Das zielt darauf, die Laufzeit der Kohlekraftwerke zu verlängern.

Der Bereich Energie bleibt dem Wirtschaftsministerium angegliedert und wechselt von der SPD zur CDU. Zuständiger Minister wird wohl Peter Altmaier. Jener rhetorisch begabte Altmaier, der vor einigen Jahren als Umweltminister die Energiewende als größtes Projekt der Nachkriegsgeschichte bezeichnete, um dann tatkräftig daran zu arbeiten, dieses Projekt auszubremsen.

Das steht im Koalitionsvertrag:

  • Das Klimaziel für das Jahr 2020 wird aufgegeben – nicht ausdrücklich, aber implizit. Man wolle „Ergänzungen vornehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich zu schließen“. Gegenüber 1990 wollte Deutschland seinen Treibhausgasausstoß um 40 Prozent mindern, doch bisher reicht es nur für rund 32 Prozent. Das Klimaziel für 2030, 55 Prozent weniger Treibhausgase gegenüber 1990, soll 2019 zum Gesetz werden.
  • Statt eine eigene Agenda für den Kohleausstieg zu entwickeln, wollen die Koalitionäre eine Kommission auf die Planung des Kohleausstiegs ansetzen, deren Name „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ dieses Vorhaben gut verbirgt.
  • Der europäische Emissionshandel bleibt „Leitinstrument“. Bisher angedachte Initiativen, gemeinsam mit Frankreich einen sektorübergreifenden CO2-Preis zu erreichen, stehen nicht mehr auf dem Plan.
  • Die GroKo will einen umfassenden Schutz vor dem sogenannten „Carbon Leakage“ bieten, also vor der Abwanderung von Unternehmen wegen der Kosten des Klimaschutzes. Anders gesagt: Die Industrierabatte bei der EEG-Umlage bleiben, die kleinen Stromverbraucher zahlen weiter die Zeche.
  • Nach wie vor ist geplant, bis 2030 den Anteil der erneuerbaren Energien auf „etwa 65 Prozent“ zu erhöhen. Eine kleine Änderung gibt es: In einem Zwischenstand der Verhandlungen war von 65 Prozent „am Bruttostromverbrauch“ die Rede. Diese Präzisierung fällt nun weg, es könnte also auch der Nettostromverbrauch gemeint sein. Weil der Bruttostromverbrauch auch die Netzverluste und den Eigenbedarf der Kraftwerke einbezieht, würde das eine Abschwächung des Ziels bedeuten.
  • Photovoltaik und Windenergie an Land und sollen mit einer zusätzlichen Kapazität von je 4.000 Megawatt gefördert werden. Und es soll einen Zusatzbeitrag der Offshore-Windenergie geben. Diese Sonderausschreibungen sollen je zur Hälfte 2019 und 2020 wirksam werden.

Dass von der Regierung seit Jahren der Klimaschutz vernachlässigt wird, wissen wir. Denn der Einfluss der Kohlekraftwerksbetreiber ist immer noch groß. Doch die Energiewende lässt sich nicht stoppen, weder in Deutschland noch weltweit. Wirtschaftliche und finanzielle Vorteile spielen hier eine gewichtige Rolle, denn Sonne, Wind und Co. bekommen wir geschenkt, wir müssen dieses Geschenk nur annehmen und nutzen.