Bestandsanlagen als Renditeobjekte

Photovoltaikanlagen sind langfristige Investitionsgüter, ähnlich wie Immobilien. Während der 30- bis 40-jährigen Laufzeit können mehrere Eigentümer von einer Photovoltaikanlage profitieren.

Eines sei vorweggenommen: Entgegen landläufiger Meinungen werden Bestandsanlagen beim Eigentümerwechsel steuerlich genau so behandelt wie Neuanlagen. Es kann der Investitionsabzug vorgenommen werden und Sonderabschreibungen sind ebenfalls möglich. Die reguläre Abschreibung erfolgt dann nicht linear über 20 Jahre, sondern schneller.

Eine Investition in eine Bestandsanlage unterscheidet sich jedoch in anderen Punkten vom Erwerb eines Neubaus:

  • Die Laufzeit ist z.T. deutlich geringer. Dies kommt kurzfristiger orientierten Eigentümern entgegen, nicht nur wegen der höheren regulären Abschreibungssätze.

  • Es liegen jahrelange Betriebserfahrungen vor. D.h. es kann viel besser abgeschätzt werden, was die Anlage künftig ernten wird.

  • Anlaufprobleme, wie sie bei Neubauten vorkommen können, sind bereits abgearbeitet.

  • Die Herstellergarantien sind in der Regel bereits ausgelaufen. In der Praxis hat dies jedoch kaum Bedeutung, da z.B. Leistungsgarantien bei Modulen schwer durchsetzbar sind. Wechselrichtergarantien laufen normalerweise schon nach fünf Jahren aus. Deren Auslaufen trifft also auch Neuanlagenbesitzer schon relativ früh.

  • Da die Vergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht mehr so lange läuft, die Anlage aber nach EEG-Ende weitere 10-20 Jahre betrieben werden kann, kommt es um so mehr darauf an, wie der Strom nach Ende der EEG-Vergütung verkauft werden kann.

  • Risiken der Errichtung, z.B. nachträgliche Maßnahmen, die wegen Arbeitssicherheit, Brand- oder Blitzschutz erforderlich werden, werden vermieden.

  • Eigentümer kommen in den Genuss von deutlich höheren Einspeisevergütungen zwischen 25 und 45 Cent/kWh.

  • Die Vergütungshöhe ist genau bekannt. Es besteht nicht das Risiko, dass die Anlage erst später „betriebsfertig im Sinne des EEG wird“ und dadurch eine geringere Vergütung erhält.

  • Die Netzeinspeisung läuft. Bei Neubauten kann es zur Verzögerung beim Netzanschluss kommen. Dann ist die Vergütungshöhe zwar gesichert, aber die Anlage produziert noch keinen Strom. Bestandsanlagen speisen bereits seit Jahren ein und durch den Verkauf wird die Einspeisung nicht unterbrochen.

Warum Bestandsanlagen so „teuer“ sind

Bei Photovoltaikanlagen verhält es sich ähnlich wie bei festverzinslichen Wertpapieren. Besitzt man Wertpapiere mit einem bestimmten festen Zins und die Zinsen für neue Wertpapiere fallen, so steigt der Kurs der eigenen Papiere, da diese ja jetzt besser verzinst sind als die neuen.

In den Jahren 2009 bis 2012 errichtete Anlagen bekommen eine Vergütung, die ein Vielfaches der heute erzielbaren 10 bis 12 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) beträgt. Zum Beispiel bekommt eine 30-kWp-Anlage heute (Oktober 2018) eine Vergütung von 11,62 ct/kWh für 20 Jahre. Eine genau so große Anlage aus 2009 bekommt noch 11 Jahre lang 44,42 ct/kWh. Dadurch verdient die Bestandsanlage bis zum EEG-Ende noch mehr als doppelt so viel wie die Neuanlage. Dementsprechend ist sie auch noch mehr als doppelt so viel wert.

Verein prüft Anlagen

Natürlich muss man sich eine Bestandsanlage besonders gut anschauen, bevor man sie erwirbt. Der Verein nimmt diese Prüfung für Sie sehr sorgfältig vor. Das geht von

  • der genauen Beurteilung der Ertragsfähigkeit (vergangene Abrechnungen, Monitoring), über

  • die technische Prüfung vor Ort (wenn nötig auch durch einen Gutachter),

  • die Prüfung der Dokumentation (Datenblätter, String- und Elektropläne) und

  • der vertraglichen Regelungen (Dachmietvertrag, Einspeisevertrag) bis hin zur

  • Abschätzung der Verkaufsmöglichkeiten des Sonnenstroms vor Ort nach EEG-Ende.

Fazit

  • Eine Bestandsanlage erreicht vergleichbare Renditen wie eine Neuanlage bei geringerer Laufzeit.

  • Der Nachteil ausgelaufener Produktgarantien wird durch den Beweis der Ertragsfähigkeit überkompensiert.

  • Die scheinbar hohen Anschaffungskosten der Bestandsanlage resultiert aus der vielfach höheren Einspeisevergütung.

  • Neu- und Bestandsanlagen werden steuerlich gleich behandelt.

Der Verein kauft aktiv Bestandsanlagen auf und wandelt sie in Bürgersonnenkraftwerke um. Wenn Sie sich für einen Erwerb interessieren, können Sie sich hier für ein Projekt eintragen.

Diese Anlage aus 2010 wandelt der Verein in ein Bürgersonnenkraftwerk um.

Ein durchgängiges Monitoring ist der Schlüssel zu guten Erträgen. Der Verein baut alle Bestandsanlagen auf das einheitliche Monitoringsystem LiSy um.

Wie bei Immobilien oder Fahrzeugen muss beim Kauf von bestehenden Photovoltaikanlagen genau hingeschaut werden. Dies übernimmt der Verein für Sie.