Das neue und direkt nach Süden ausgerichtete Dach ist sehr gut für die Sonnenstromernte geeignet. Außerdem wird ein weiteres vorhandenes Flachdach für eine nach Osten und Westen ausgerichtete Anlage genutzt.
Das Bürgersonnenkraftwerk erreicht eine Spitzenleistung von 30 Kilowatt und könnte so über 10 private Haushalte mit klimafreundlicher Energie von der Sonne versorgen.
Die Anlage wird den erzeugten Sonnenstrom vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen, um von der gestiegenen EEG-Vergütung zu profitieren.
Der Verein wird das Sonnenkraftwerk bauen lassen, kümmert sich um alle Details, wartet und betreut die Anlage und rechnet die Vergütung für die erzeugte Solarenergie ab.
Jeder kann am Bürgersonnenkraftwerk teilnehmen, dort eigenen Solarstrom ernten und damit Klimaschützer werden.
Lassen Sie sich doch gleich für das Projekt vormerken:
Information zur neuen Steuersituation:
Durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf null, ist der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nötig. Dieser Verzicht, verbunden mit anfangs monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, war bisher erforderlich, um die Umsatzsteuer für die Anlage zurückzuerhalten.
Durch die Einkommensteuerfreiheit können steuerfreie Einnahmen generiert werden, wenn man insgesamt weniger als 100 kWp Photovoltaikanlagen besitzt. Allerdings können dann auch keine Kosten mehr geltend gemacht werden. D.h. Betriebsführungs- und Reparaturkosten, aber auch Abschreibungen oder ein Investitionsabzugsbetrag sind bei dieser Anlage nicht absetzbar.