Abbau von Hürden für PV-Anlagen

Die Bundesregierung will steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen abbauen.

Viele Bürger scheuten Solaranlagen bisher wegen bürokratischer Hemmnisse. Deshalb sollen Einnahmen daraus bis zu einer bestimmten Leistung nun von der Ertragssteuer befreit werden. Auf Lieferung und Installation soll unter bestimmten Umständen auch keine Mehrwertsteuer mehr anfallen.

Die Ertragssteuerbefreiung soll für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt gelten. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt eine Vereinfachungsregel.

Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen begrüßen die geplanten Erleichterungen. In einer gemeinsamen Mitteilung erklären die Finanzminister der fünf Bundesländer: „Gemeinsam können wir durch Vereinfachung und Verzicht auf Steuerbürokratie diejenigen unterstützen, die für Klimaschutz und Energieunabhängigkeit aktiv werden.“ Niemand solle allein deshalb zum Steuerberater müssen, weil er mit einer Solaranlage einen Beitrag zur Energiewende leiste.

Außerdem gibt es einen Vorschlag des Wirtschaftsministeriums, um die Stromgewinnung von der Sonne auszuweiten. Danach soll es eine Krisensonderausschreibung für Solaranlagen mit einem Volumen von 1.500 Megawatt geben. Zudem sollen nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums Regelungen zur Begrenzung der Einspeisung aus Solaranlagen ins Netz früher wegfallen als geplant.

Der Verein wird die Steueränderungen genau in Augenschein nehmen und hinsichtlich der Teilnahme an Bürgersonnenkraftwerken bewerten. Die Ergebnisse werden demnächst hier im Internetauftritt des Vereins und im Newsletter „Sonnenpost“ veröffentlicht.