Marburg
CCL Label Marburg GmbH
Steuerliche Einordnung
Mit wenigen Klicks erhalten sie eine Einschätzung zu ihrer Investition
Projektdaten
Persönlicher Bestand
Anteile an anderen steuerfreien Anlagen
Anteile an anderen steuerpflichtigen Anlagen
Relevant für die 100-kWp-Grenze
Einkommensteuerfrei Grenzfall – Bitte prüfen Steuerpflichtig Einkommensteuerfrei Grenzfall – Bitte prüfen
Die Anlage liegt unter 30 kWp und Ihr Gesamtbesitz unter 100 kWp – steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG. Die Anlage liegt unter 30 kWp. Mit an steuerfreien Anlagen überschreiten Sie jedoch die 100-kWp-Grenze. Die Anlagenleistung überschreitet 30 kWp. Sie können jedoch steuerliche Vorteile nutzen. Bürgersonnenkraftwerk mit ≤ kWp pro Nutzungseinheit – steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG. Bürgersonnenkraftwerk mit ≤ 30 kWp pro Nutzungseinheit. Mit an steuerfreien Anlagen überschreiten Sie die 100-kWp-Grenze.
Beim Erwerb fällt keine Umsatzsteuer an. Die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG sind erfüllt. Die Voraussetzungen für 0% Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG sind nicht erfüllt. Es gilt der reguläre Steuersatz von 19%.
Einkommensteuer (E)
Einkommensteuerfrei – Einzelanlage
Anlage ≤ 30 kWp, Ihr Gesamtbesitz ≤ 100 kWp (§ 3 Nr. 72 EStG)
Grenzfall – 100-kWp-Grenze
Anlage ≤ 30 kWp, aber Gesamtbesitz > 100 kWp führt zur Steuerpflicht aller Anlagen
Steuerpflichtig – Großanlage
Anlage > 30 kWp × Nutzungseinheiten (Grenze: )
Steuerliche Gestaltung möglich
Bei E3: Investitionsabzugsbetrag (IAB) oder Sonderabschreibung nutzbar
Einkommensteuerfrei – Bürgersonnenkraftwerk
Anlage > 30 kWp, aber ≤ 30 kWp pro Gebäudeeinheit, Gesamtbesitz ≤ 100 kWp (§ 3 Nr. 72 EStG)
Grenzfall – Bürgersonnenkraftwerk
Anlage > 30 kWp, aber ≤ 30 kWp pro Gebäudeeinheit, Gesamtbesitz > 100 kWp
Umsatzsteuer (U)
Umsatzsteuerfrei (0% MwSt.)
Wohngebäude, öffentliche/gemeinnützige Gebäude, oder Anlage ≤ 30 kWp (§ 12 Abs. 3 UStG)
Steuerliche Einordnung
Geben Sie die Projektleistung und Ihre geplante Beteiligung ein, um Ihre steuerliche Einordnung zu sehen.
Hinweis: Diese Einordnung dient der ersten Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberatung. Die Sonneninitiative e.V. übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben.
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