Vergütung sinkt wieder monatlich

Die EEG-Vergütung wird von Mai bis Juli wieder monatlich abgesenkt. Und das, obwohl der von der Bundesregierung angestrebte Zubau von jährlich 2.500 Megawatt weit unterschritten wurde.

Möglich macht dies § 49 (3) 1 EEG 2017, der bestimmt, dass auch bei Unterschreitung der Zielmenge von 2.500 Megawatt um 200 bis 400 Megawatt die EEG-Vergütung noch um 0,25% pro Monat, das sind über 3% im Jahr, abgesenkt wird.

Dieser § 49 zeigt in schamloser Weise die Doppelzüngigkeit des Gesetzgebers in Sachen Energiewende. „Gewollt“ ist ein Zubau von 2.500 Megawatt. Der Mechanismus, der diesen Wert sicherstellen soll, der sogenannte atmende Deckel, ist aber so konstruiert, dass die Bedingungen schon bei 2.100 Megawatt monatlich schlechter werden. Wie soll also der Zielwert jemals erreicht werden?

Doch vielleicht wird sich der Mechanismus in § 49 (3) 3 und 4 EEG 2017 dieses Jahr doch noch positiv auswirken, wie es schon zu Beginn dieses Jahres erwartet worden war, und es kommt zu der von allen erwarteten Erhöhung der Vergütung. Monatlich werden zur Zeit etwa 120 Megawatt PV-Anlagen neu errichtet. Das sind jährlich rund 1.400 Megawatt.

Nur durch den Vorzieheffekt im Dezember, in dem über 300 Megawatt außer der Reihe angemeldet wurden, sind bei der jetzigen Berechnung 2.148 Megawatt herausgekommen. Da dieser Vorzieheffekt für die nächste Berechnung wegfällt und wenn tatsächlich 1.400 Megawatt für das ganze Jahr zusammen kommen, müsste die Vergütung im September einmalig um 1,5% erhöht werden. Sollten es sogar weniger als 1.300 Megawatt werden, käme tatsächlich eine einmalige Erhöhung um 3%. Aber darauf hatten wir uns ja schon einmal gefreut ...

Mehr zur Entwicklung der EEG-Vergütung

Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen, die von Mai bis einschließlich Juli 2017 betriebsbereit werden.

Der atmende Deckel grafisch aufbereitet. Auffällig sind die vielen Mechanismen, die den Deckel ausatmen lassen. Nur zweimal kann er einatmen.