So berechnet sich die Rendite von Sonnenkraftwerken

Jeder, der sich für die Teilnahme an einem Bürgersonnenkraftwerk interessiert, erhält neben den Verträgen auch die Projektdaten dazu. Dort gibt der Verein bei den Wirtschaftsdaten auch die Erträge aus der Stromproduktion, den jährlichen Ertrag in Prozent oder die Rentabilität der Photovoltaikanlage an. Doch was bedeuten diese und wie errechnen sie sich?

Ein Eigentümer einer Photovoltaikanlage ist immer Unternehmer im Sinne des Steuergesetzes. Das eröffnet einige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. das Bilden von gewinnmindernden Rückstellungen (Investitionsabzug) oder das Absetzten von Sonderabschreibungen. Bedingung dafür ist, dass der Eigentümer auch das „unternehmerische Risiko“ für seine Investition trägt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den Bürgersonnenkraftwerken sind also Energieunternehmer und tragen grundsätzlich selbst Risiken wie das, ob genug Sonne scheint oder ob die Anlage oder das Dach repariert werden müssen.

Aber auch als Unternehmer möchte man in etwa wissen, wie eine Investition sich wahrscheinlich rechnen wird, wohl wissend, dass man vorher nie genau weiß, wie es kommen wird. Schon seit dem ersten Bürgersonnenkraftwerk 2004 hat der Verein deshalb immer Zahlen zur erwarteten Wirtschaftlichkeit der Bürgersonnenkraftwerke errechnet. Welche Angaben heute bei den Projektdaten gemacht werden, sehen Sie beispielhaft auf nebenstehenden Bild.

Der Stromertrag jährlich errechnet sich aus dem voraussichtlichen Ertrag (Erläuterung hierzu s. u. Pos. 6) multipliziert mit dem Strompreis. Dies ist in der Regel die EEG-Vergütung (s. u. 1), oft zusätzlich auch der Verkaufspreis vor Ort (s. u. 4). Im Beispiel nebenan wird der spezifische Ertrag (s. u. 6) von 900 bis 940 kWh/kWp mit der Vergütung von 11,81 ct/kWh und der Gesamtleistung der Anlage (51 kWp) multipliziert und kaufmännisch gerundet.

Der Stromertrag gesamt ergibt sich aus der wahrscheinlichsten Vergütung, der Mitte zwischen „von“ und „bis“ (hier: 920 kWh/kWp), multipliziert mit 30 bzw. 40 Jahren, der geschätzten Nutzungsdauer der Anlagen.

Der jährliche Ertrag, angegeben in Prozent der Gesamtkosten, ergibt sich, wenn man alle jährlichen Erträge abzüglich aller Kosten durch die Anschaffungskosten teilt.

Die Rentabilität berechnet sich für eine Laufzeit von 30 Jahren und wird mit der finanzmathematischen Methode des internen Zinsfußes berechnet. Ermittelt wird die sog. Effektivverzinsung, zu deren Veröffentlichung z.B. auch Banken bei Krediten und Kapitalanlagen verpflichtet sind. Grundlage dafür ist eine Zahlungsreihe mit allen zu erwartenden Erträgen und Kosten.

Da der Verein die steuerliche Situation jedes Einzelnen nicht kennt, kann sie auch nicht in die Berechnung einfließen. Die Berechnung erfolgt demnach immer „vor Steuern“. Je nachdem welche Optionen der Eigentümer wählt, kann sich die Rendite „nach Steuern“ erheblich verändern. Mehr zu den steuerlichen Möglichkeiten als Energieunternehmer im Artikel „Steuersparmodell PV“.

Für Interessenten erstellt der Verein gerne auf Anfrage individuelle Berechnungen.

Annahmen

Da solche Rechnungen immer die Zukunft betreffen, die bekanntlich unbekannt ist, ist man bei der Berechnung auf Annahmen angewiesen. Dabei spielt das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht eine wichtige Rolle, getreu dem Motto: „Lieber etwas konservativer schätzen als sich hinterher unangenehm überraschen zu lassen“. Hier die Annahmen im Einzelnen:

  1. Gesetze: Der Verein geht davon aus, dass in Deutschland Rechtssicherheit herrscht. Wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Vergütung (EEG-Vergütung) für einen bestimmten Zeitraum garantiert, wird diese auch so berechnet.

  2. Technik: Der Verein hat die Erfahrung gemacht und geht deshalb davon aus, dass Module die vom Hersteller angegebenen und garantieren Erträge bringen. Abgesehen von einem einzigen Fall bei Dünnschichtmodulen des Herstellers Solibro, die schon seit Jahren nicht mehr verbaut werden (s. u.: Leistungsminderung), war dies auch immer der Fall.

    Manchmal werden auch Reparaturen und Umbauten notwendig, wie der Ersatz von Wechselrichtern oder der Um-, Ab- und Wiederaufbau einer Anlage, um das Dach zu reparieren oder Vorgaben von Dachgebern oder Energieversorgern umzusetzen. Aus den Erfahrungen des Vereins lässt es sich jedoch vorab nicht prognostizieren, ob, wo oder wie dies nötig sein wird. Da Wartung und Versicherung bereits über die Betriebskosten abgedeckt sind (s. Pos. „laufende Kosten“ bei den Projektdaten) und viele Reparaturen über die Garantien der Hersteller abgedeckt sind, hat der Verein darauf verzichtet, bei der Rechnung hierfür eine Position anzusetzen. Grundsätzlich sollte sich aber jeder Eigentümer darüber im Klaren sein, dass er solche Kosten zu decken hat, wenn sie einmal anfallen sollten.

  3. Verträge: Der Verein geht davon aus, dass die Verträge mit Dachgebern, Eigentümern und Stromkäufern wie vereinbart erfüllt werden.

  4. Stromverkauf vor Ort: Seit einigen Jahren wird die erzeugte Energie von Bürgersonnenkraftwerken nicht nur über das Erneuerbare-Energien-Gesetz, sondern auch an andere Stromkäufer vor Ort verkauft. Hierfür müssen Annahmen getroffen werden, da diese Strompreise nicht für die gesamte Zeit fest vereinbart werden können. Hier geht der Verein zunächst vom Preis für das erste Jahr aus. Für die Zukunft wird vorsichtig angenommen, dass der Strompreis durchschnittlich um moderate 2% pro Jahr steigt.

  5. Strompreis nach 20 Jahren: Auch die Zeit nach Ablauf der EEG-Vergütung, also nach dem 20. Jahr, ist heute noch ungewiss. Beispielsweise ist heute noch nicht bekannt, an wen der Strom dann verkauft werden kann. Der schlechteste anzunehmende Fall ist, dass der Strom dann nur mit dem Börsenpreis vergütet wird. Dieser schlechteste Fall wird also für die Zeit ab dem 20. Jahr angesetzt (zur Zeit 3 ct/kWh), unter der Annahme, dass er sich um 1% im Jahr erhöhen wird. Aber wahrscheinlich wird es besser kommen, da Strom im Ortsnetz einen viel höheren Wert besitzt. Dann würde sich die Rendite ab dem 20. Jahr um Einiges erhöhen.

  6. Spezifischer Ertrag: Der Ertrag in Kilowatt, den eine PV-Anlage mit einer Leistung von einem Kilowatt peak im Jahr erzeugt, ist der spezifische Ertrag. Er wird in Kilowattstunden pro Kilowatt peak (kWh/kWp) angegeben und schwankt von Jahr zu Jahr. So können die Unterschiede zwischen der durchschnittlichen jährlichen Sonneneinstrahlung und guten bzw. schlechten „Sonnenjahren“ durchaus plus/minus 20% betragen.

    Der spezifische Ertrag hängt neben dem Wetter hauptsächlich von der Ausrichtung der Anlage, aber auch vom Standort, einer möglichen Abschattung, Umwelteinflüssen (s. u.: Leistungsminderung), der Kabellängen oder der Qualität der eingesetzten Komponenten ab.

    Anlagen können in der Mitte Deutschlands einen durchschnittlichen spezifischen Ertrag von 1.000 kWh/kWp erreichen, wenn sie direkt nach Süden in einem Winkel von etwa 30° aufgebaut sind. Da nur die wenigsten Dächer solche optimalen Verhältnisse aufweisen und Anlagen heute oft in Ost-West-Ausrichtung gebaut werden, sind es in der Praxis eher zwischen 900 und 950 kWh/kWp.

    Der spezifische Ertrag wird vom Verein aufgrund der Erfahrungen mit über zweihundert Bürgersonnenkraftwerken und den Ergebnissen von Simulationssoftware geschätzt. Bei den Projektdaten wird er als Von-Bis-Wert angegeben. Diese Von-Bis-Werte werden dann auch zur Berechnung der jährlichen Stromerträge, des Gesamtertrags oder der gesamten CO2-Minderung herangezogen.

  7. Leistungsminderung: Module unterliegen wie alle technischen Geräte dem Verschleiß. Diese altersbedingte Leistungsminderung der Module nennt man Degradation. Bei kristallinen Modulen, wie sie vom Verein in den letzten Jahren ausschließlich eingesetzt werden, mindert sich die Leistung nach Angabe der Hersteller pro Jahr um maximal 0,5% Dies wird von den Herstellern i. d. R. auch garantiert (Leistungsgarantie). Einigen Untersuchungen zufolge liegt die Degradation im Durchschnitt wohl nur bei ca. 0,1% pro Jahr (http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/pip.2903/full).

    Diese geringe Degradation lässt sich in der Praxis nicht ermitteln. Sie geht in den jährlichen Schwankungen der Sonnenernte unter und wird vermutlich von der zunehmenden Globalstrahlung aufgrund des Klimawandels mehr als kompensiert. Deshalb geht die Degradation in die Berechnungen des Vereins nicht ein.

    Umwelteinflüsse wie Verschmutzung, Pflanzenwuchs, Marderbisse oder Abschattungen durch neu errichtete Gebäude können von Standort zu Standort sehr unterschiedlich ausfallen. Wenn möglich, wird die ursprüngliche Leistung, z.B. durch Reparatur oder Reinigung, wieder hergestellt. Entstehen jedoch z.B. neue Abschattungen, auf die der Verein keinen Einfluss hat, können diese auch von Dauer sein. Umgekehrt können auch Abschattungen z.B. durch den Rückbau von Gebäuden oder Rückschnitt der Vegetation entfallen und die Erträge dauerhaft erhöhen. Dies für ein konkretes Projekt für die gesamte Betriebsdauer vorher zu sagen ist nicht möglich.

    Einen besonderen Fall der Leistungsminderung gab es bei Dünnschichtmodulen des Herstellers Solibro, die zwischen 2008 und 2010 bei einigen Bürgersonnenkraftwerken eingesetzt wurden. Diese Module hatten systematisch Produktionsfehler, die für schnelle und vorzeitige (Teil-)Ausfällen sorgten. Aufgrund seiner mangelhaften Module ist der Hersteller Solibro dann insolvent geworden, was auch für den Ausfall der Leistungsgarantie sorgte. Leider hatten die Eigentümer der errichteten Bürgersonnenkraftwerke das Nachsehen. Diese Anlagen sind bzw. werden jedoch vom Verein – für die Eigentümer kostenpflichtig – mit neuen Modulen ausgestattet (Repowering), was größeren finanziellen Schaden abwendet. Solche Fälle sind sicher die absolute Ausnahme. Die Möglichkeit, dass es dennoch dazu kommen könnte, sollte trotzdem jeder Eigentümer von Photovoltaikanlagen im Hinterkopf behalten, obwohl das Risiko heute durch den ausschließlichen Einsatz von standardisierten kristallinen Modulen, mit denen solche Probleme bisher nicht aufgetreten sind, äußerst gering ist. Vernünftig berechnen lässt sich dieses Risiko nicht, weshalb es auch nicht in die Rechnung eingegangen ist. 
  8. Restwert/Entsorgung/Rückbau: Der Verein berechnet keine Entsorgung, da Module vom Hersteller kostenfrei zurückgenommen werden müssen (Stichwort: PV-Cycle). Die Kosten eines Rückbaus sollten durch Verkauf der gebrauchten Anlage oder durch die Materialkosten (Aluminium, Kupfer, Glas) kompensiert werden können.

Dadurch, dass all diese Daten unsicher sind, muss der Verein die Haftung dafür natürlich ausschließen. Es gilt immer: Der Käufer einer Anlage ist Energieunternehmer und handelt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Die Betriebskosten, die der Verein erhebt, beinhalten zwar neben Abrechnung, Monitoring und Versicherung auch die Wartung und kleinere Reparaturen. Zwar sind viele, Risiken, z.B. Schäden von Dritten, Sturm oder Blitzschlag, versichert. Doch in letzter Instanz verbleibt für den Eigentümer von Photovoltaikanlagen ein „unternehmerisches Risiko“.

Alle Zahlenangaben sind Nettoangaben. Da der Eigentümer einer Photovoltaikanlage i.d.R. der Umsatzsteuer unterliegt und die Vorsteuer erstattet bekommt, wird die Umsatzsteuer als durchlaufender Posten behandelt. Dennoch muss sie oft zunächst vom Eigentümer vorgelegt werden. Dies kann die Liquidität beeinflussen und wurde in den Berechnungen nicht berücksichtigt.

 

 

Für jedes neue Bürgersonnenkraftwerk errechnet der Verein die wichtigsten Zahlen.

Diese Angaben macht der Verein zu jedem Projekt.