Für Bürgersonnenkraftwerke keine Änderung

Mit der Gesetzesnovelle ändert sich nichts für die Sonnenkraftwerke des Vereins. Teilnehmer, oder Bürger die es noch werden wollen, können also beruhigt sein.

Mit der Verordnungsermächtigung in der EEG-Novelle könnten sogar Verbesserungen für Photovoltaik-Mieterstrommodelle kommen, wenn die EEG-Umlage für diesen Strom gekürzt wird. Das wird sich im Herbst zeigen, wenn diese Rechtsverordnung bekannt gegeben wird.

Das neue EEG tritt erst am 1. Januar 2017 in Kraft. Deshalb die Umbenennung von „EEG 2016“ in „EEG 2017“. Ausschreibungen wird es für PV-Kraftwerke geben, die größer als 750 Kilowatt Peak (kWp) sind. Künftige Bürgersonnenkraftwerke des Vereins sind also nicht betroffen, da bleibt alles wie es ist.

Der Zubau von Photovoltaik wird auf 2,4 Gigawatt (GW) pro Jahr gedeckelt. Es ist aber davon auszugehen, dass wie im letzten Jahr, mit einem Zubau von rund 1,3 GW, diese Marke nicht erreicht wird. Deshalb wird die Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom konstant bleiben.

Gute Aussichten für weitere Bürgersonnenkraftwerke. Insgesamt aber ist das neue EEG ein Rückschritt für den Klimaschutz. Es verfolgt das Ziel, die Energiewende in Deutschland auszubremsen und noch für Jahrzehnte den Vorrang von Kohle im deutschen Energiemix festzuschreiben.

Mit dem Ausschreibungsmodell für PV-Anlagen über 750 Kilowatt will das neue EEG die Energieversorgung wieder zu einer Angelegenheit von Monopolen machen und die Dezentralität unterbinden. Das irrationale Bestehen auf den Bau von Höchstspannungs-Fernübertragungsleitungen sowie die Begünstigung kostspieliger Offshore-Windparks zielen in dieselbe Richtung.

Sonne und Wind sind aber von Natur her dezentral. Wir bräuchten deshalb ein System, bei dem Produktion, Speicherung und Verbrauch von Elektrizität nahe beieinander stattfinden. Sowohl aus Kosten- als auch aus Sicherheitsgründen wäre ein solches System dem bisherigen überlegen.

Die Bürgersonnenkraftwerke des Vereins gehen in diese Richtung. Wer an einem Bürgersonnenkraftwerk teilnimmt, engagiert sich für eine zukunftsorientierte Energieversorgung: dezentral, klimaschonend, preiswert und in Bürgerhand. Der Verein wird weiterhin alles daran setzen, viele solcher Projekte auf den Weg zu bringen – über zweihundert Bürgersonnenkraftwerke gibt es bereits.

Das neue EEG kommt Anfang 2017.

Die gute Nachricht: Für Teilnehmer an Bürgersonnenkraftwerken des Vereins ändert sich nichts.