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Die wichtigsten Neuigkeiten der letzten Wochen rund um Bürgerenergie, Photovoltaik und aktuelle Gesetzgebung – kompakt und auf den Punkt.

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2 Min. Lesezeit Pressemitteilung Vereinsarbeit

Willkommen auf unserer neuen Website

Nach einem halben Jahr intensiver Entwicklungsarbeit können wir heute stolz unseren komplett neuen Internetauftritt präsentieren. Jede Seite, jedes Menü, jeder Text wurde überarbeitet, neu gedacht und auf die Bedürfnisse unserer Besucher zugeschnitten.

Warum der Aufwand?

Unsere alte Website war in die Jahre gekommen. Die Energiewende entwickelt sich rasant weiter – und wir mit ihr. Neue Angebote für Kommunen, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, immer mehr Projekte in immer mehr Regionen: All das brauchte ein neues digitales Zuhause. Eines, das nicht nur informiert, sondern auch begeistert und den Einstieg so einfach wie möglich macht.

Was Sie erwartet

Die neue Seite führt Sie in wenigen Klicks zu den Informationen, die für Sie relevant sind. Unser Wegweiser auf der Startseite fragt: Wie können wir helfen? Privatperson, Kommune oder Unternehmen – für jeden gibt es einen eigenen Bereich mit passgenauen Informationen.

Besonders am Herzen liegt uns die neue Projektübersicht: Hier sehen Sie alle unsere Bürgersonnenkraftwerke auf einen Blick, können nach Standorten filtern und erfahren Details zu Leistung, Betriebsmodell und Beteiligungsmöglichkeiten. Ergänzt wird das durch unseren Baustellenbereich, der zeigt, wo gerade die nächsten Anlagen entstehen.

Im Artikelbereich finden Sie ab sofort regelmäßig Neuigkeiten zur Energiepolitik, technisches Wissen und Berichte aus unserer Vereinsarbeit.

22 Jahre Erfahrung – jetzt zeitgemäß präsentiert

Seit unserer Gründung 2003 haben wir über 400 Bürgersonnenkraftwerke realisiert. Mehr als 2.000 Menschen sind daran beteiligt und produzieren gemeinsam sauberen Strom.

Wir danken allen, die an diesem Relaunch mitgewirkt haben – und laden Sie herzlich ein: Schauen Sie sich um, entdecken Sie unsere Projekte und werden Sie Teil der Energiewende.

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Auch Mobil ist die Webseite gut zu Bedienen.

Auch Mobil ist die Webseite gut zu Bedienen.

3 Min. Lesezeit Energiewende & Klima Technik & Wissen

Der globale Siegeszug der Solarenergie

Trotz aller Unkenrufe: Der weltweite Ausbau erneuerbarer Energien erreicht immer neue Rekordwerte. 2025 haben Sonne und Wind die Kohle als größte Stromquelle weltweit überholt.

Wer nur den deutschen Diskussionen folgt, könnte meinen, die Energiewende stecke in der Krise. Doch ein Blick auf die globalen Zahlen zeigt das Gegenteil: Die erneuerbaren Energien befinden sich auf einem beispiellosen Siegeszug – und die Photovoltaik ist der Motor dieser Entwicklung.

Die Zahlen sprechen für sich

2024 wurden weltweit rund 600 Gigawatt neue Solarleistung installiert – ein Plus von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die global installierte Photovoltaikleistung überschritt damit die Marke von 2,2 Terawatt. Zum Vergleich: Es dauerte 68 Jahre, um das erste Terawatt zu erreichen. Für das zweite Terawatt brauchte die Welt nur noch zwei Jahre.
Im ersten Halbjahr 2025 wurde erstmals weltweit mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als aus Kohle – ein historischer Wendepunkt. Der Anteil der Erneuerbaren an der globalen Stromerzeugung stieg auf über 34 Prozent.

China als Treiber – aber nicht allein
China installierte 2024 allein 329 Gigawatt neue Solarleistung – mehr als die Hälfte des weltweiten Zubaus. Damit hat das Land als erstes überhaupt die Marke von einem Terawatt installierter Photovoltaik überschritten. Doch auch andere Länder legen rasant zu: Indien verdoppelte seinen Zubau auf über 30 Gigawatt, Pakistan erreichte 17 Gigawatt, und selbst in Südafrika lösen private Solaranlagen die Stromausfälle, die das marode Kohlestromnetz nicht verhindern konnte.

Deutschland: Vorreiter von gestern, solider Ausbau heute
Deutschland war 2010 noch Weltmeister bei der installierten Solarleistung – fast die Hälfte aller Anlagen weltweit stand hierzulande. Nach dem Markteinbruch ab 2012 hat sich der Ausbau wieder erholt: 2025 wurden über 16 Gigawatt neu installiert, die Gesamtleistung liegt bei über 106 Gigawatt. Photovoltaik lieferte 2025 rund 18 Prozent des deutschen Stroms und überholte damit erstmals Braunkohle und Erdgas.

Warum der Trend unumkehrbar ist
Die Erneuerbaren wachsen nicht trotz, sondern wegen der Wirtschaftlichkeit. Solarstrom ist in vielen Regionen der Welt bereits die günstigste Form der Stromerzeugung. 2024 flossen über 90 Prozent aller weltweiten Investitionen in neue Stromerzeugung in erneuerbare Energien. Fossile und atomare Kraftwerke spielen beim Neubau praktisch keine Rolle mehr.

Für die Sonneninitiative bestätigt diese Entwicklung den eingeschlagenen Weg: Bürgersonnenkraftwerke ermöglichen es jedem, Teil dieser globalen Energiewende zu werden – lokal, wirtschaftlich sinnvoll und gut fürs Klima.

Quellen:

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2024: Rekord! Mit 585 GW entfielen 92,5 % des weltweiten Kraftwerkszubaus auf erneuerbare Energien. Fossile und atomare Kraftwerke spielen beim Neubau praktisch keine Rolle mehr.

2024: Rekord! Mit 585 GW entfielen 92,5 % des weltweiten Kraftwerkszubaus auf erneuerbare Energien. Fossile und atomare Kraftwerke spielen beim Neubau praktisch keine Rolle mehr.

1 Min. Lesezeit Politik & Recht Veranstaltung Vereinsarbeit Energiewende & Klima

Bürgersonnenkraftwerke im Fokus: Verein erneut auf Parteitag der Grünen vertreten

Die Sonneninitiative war mit einem Infostand auf dem Landesparteitag der hessischen Grünen in Marburg vertreten. Im Mittelpunkt: die kommunale Energiewende mit Bürgerbeteiligung.

Auf Einladung der hessischen Grünen war die Sonneninitiative e.V. am 24. Januar 2026 mit einem Infostand auf dem Landesparteitag in Marburg vertreten. Im Lokschuppen nutzten Jan Simon und Jannis Lange vom Verein die Gelegenheit, den zahlreichen kommunalpolitisch aktiven Mitgliedern das Konzept der Bürgersonnenkraftwerke näherzubringen.

Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Frage, wie die kommunale Energiewende gemeinsam mit den Bürgern gelingen kann. Der gut besuchte Stand zog viele Interessierte an – darunter auch die Landtagsabgeordnete Kaja Klinkel und der Bundestagsabgeordnete Boris Mijatović.

Der Verein bedankt sich für die Einladung und die vielen anregenden Gespräche. Selbstverständlich ist die Sonneninitiative jederzeit bereit, auch Parteiveranstaltungen anderer Parteien zu begleiten.

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Der Lokschuppen in Marburg war bis zum letzten Platz gefüllt.

Der Lokschuppen in Marburg war bis zum letzten Platz gefüllt.

Jan Simon vom Verein (r.) im Gespräch mit einem Parteimitglied.

Jan Simon vom Verein (r.) im Gespräch mit einem Parteimitglied.

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2 Min. Lesezeit Energiewende & Klima Technik & Wissen Politik & Recht

Energy Sharing: Die Zukunft der Solarstromvermarktung

Negative Strompreise, volle Netze, kein Abnehmer – mit Energy Sharing könnte Solarstrom ganz einfach zum Nachbarn fließen. Dafür braucht es jedoch Smart Meter und eine neue Sicht auf die Netzinfrastruktur.

Im Jahr 2025 gab es in Deutschland 574 Stunden mit negativen Strompreisen an der Börse. An manchen Sommertagen fielen bis zu 90 Prozent des erzeugten Solarstroms in diese Phasen. Für Anlagenbetreiber bedeutet das: Der Strom ist zwar vorhanden, lässt sich aber nicht wirtschaftlich vermarkten. Eine naheliegende Lösung ist Energy Sharing.

Die Idee ist einfach: Anstatt den Strom über die Börse zu verschleudern, fließt er direkt zum Nachbarn, ins Gewerbe nebenan oder zur Kommune. Dabei wird das öffentliche Netz nur als Transportweg genutzt, nicht als Handelsplatz. So profitieren Erzeuger und Verbraucher gleichermaßen, und die Wertschöpfung bleibt in der Region.

Damit Energy Sharing funktioniert, sind allerdings zwei Voraussetzungen nötig: Zum einen müssen Smart Meter den Stromfluss in Echtzeit erfassen können und zum anderen muss das öffentliche Netz in gutem Zustand sein. Die Finanzierung dieser Infrastruktur sollte gesamtgesellschaftlich erfolgen, so wie es bei Straßen, Brücken oder dem Schienennetz der Fall ist. Denn ein leistungsfähiges Stromnetz ist die Grundlage für eine dezentrale Energiewende.

Neue Ausrichtungen werden rentabel

Durch Energy Sharing und den steigenden Eigenverbrauch vor Ort verändern sich auch die Anforderungen an die Anlagenplanung. Die klassische Südausrichtung auf dem Dach ist nicht mehr automatisch die beste Wahl. Fassadenanlagen nach Südost und Südwest, Solarzäune oder Ost-West-Dächer liefern Strom dann, wenn er gebraucht wird: morgens und abends, wenn die Mittagsspitze längst vorbei ist.

Ein Beispiel ist die Photovoltaik-Fassade am Marburger Bahnhofsplatz, ein Bürgersonnenkraftwerk des Vereins. Die 55-kWp-Anlage mit maßgefertigten, gebogenen Glas-Glas-Modulen umhüllt die Südost- und Südwestfassade des Radiologischen Zentrums. Im Winter war sie die ertragsstärkste Anlage des Vereins, denn während flache Dachanlagen bei tiefstehender Sonne kaum noch Ertrag bringen, fängt die steile Fassade die Strahlung optimal ein. Der erzeugte Strom versorgt direkt die stromhungrigen MRT- und CT-Geräte im Gebäude.

Speicher als Ergänzung

Natürlich spielt auch der Batteriespeicher eine wichtige Rolle. Er puffert Erzeugungsspitzen und macht den Solarstrom auch dann verfügbar, wenn die Sonne nicht scheint. In Kombination mit Energy Sharing entsteht so ein lokales Energiesystem, das weitgehend unabhängig von Börsenpreisen funktioniert.
Die Sonneninitiative setzt deshalb konsequent auf Anlagen mit hohem Eigenverbrauch, sei es auf Supermärkten, in Gewerbegebieten oder als Mieterstrom in Wohnquartieren. Energy Sharing könnte dieses Modell auf die nächste Stufe heben und Solarstrom für alle direkt aus der Nachbarschaft ermöglichen.

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Quelle: Bündnis Bürgerenergie

Quelle: Bündnis Bürgerenergie

Die Marburger Fassadenanlage liefert genau dann am meisten Strom, wenn er am knappsten ist – im Winter, bei tiefstehender Sonne.

Die Marburger Fassadenanlage liefert genau dann am meisten Strom, wenn er am knappsten ist – im Winter, bei tiefstehender Sonne.

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3 Min. Lesezeit Politik & Recht Energiewende & Klima Investment & Rendite

Neuer Industriestrompreis: Entlastung für wenige – Chance für den Mittelstand

Die Bundesregierung führt ab 2026 einen neuen Industriestrompreis ein. Die mediale Botschaft klingt groß: Unternehmen sollen für einen Teil ihres Stromverbrauchs künftig nur rund 5 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Doch während große Konzerne hoffen, fragen sich viele Mittelständler: „Gilt das auch für uns?“ – Die ehrliche Antwort lautet in den allermeisten Fällen: Nein.


Für wen ist der Industriestrompreis gedacht?

Der neue Preis gilt nicht generell für „Industrie“, sondern nur für einen eng definierten Kreis von Unternehmen. Zu den Voraussetzungen gehören:

  • Branchenzugehörigkeit: Nur Unternehmen aus einem Katalog von rund 90 wirtschaftlichen Teilsektoren gelten als förderfähig – vor allem Grundstoff-, Metall-, Papier-, Chemie-, Glas- oder Keramikindustrie.
  • Hohe Energieintensität: Gefördert werden Unternehmen, deren Geschäftsmodell grundsätzlich auf sehr hohem Stromverbrauch basiert.
  • Dekarbonisierungsauflagen: Eine Förderung gibt es nur, wenn sich die Betriebe verpflichten, einen erheblichen Teil der Entlastung in Klimaschutz und Effizienz zu investieren.
  • Begrenzung: Maximal 50 % des jährlichen Stromverbrauchs profitieren vom 5-Cent-Preis – der Rest wird zum Marktpreis abgerechnet.

Gibt es eine klare Grenze für „energieintensiv“?

Es gibt keine einfache kWh- oder MWh-Grenze. Der Industriestrompreis orientiert sich nicht am reinen Verbrauch, sondern an Branche + Energieintensität. Selbst Unternehmen mit 300.000 kWh, 500.000 kWh oder sogar 1 GWh Jahresverbrauch fallen häufig aus dem Raster, wenn sie nicht zu den definierten Sektoren gehören.

Was heißt das konkret für mittelständische Unternehmen?

  • Für die meisten Mittelständler bringt der Industriestrompreis keine Entlastung.
  • Selbst diejenigen, die theoretisch förderfähig wären, erhalten ihn nur für die Hälfte ihres Stromverbrauchs – und nur für wenige Jahre.
  • Planungssicherheit entsteht dadurch nicht.

Damit entsteht eine paradoxe Situation: Während die Strompreise hoch bleiben, wird nur ein sehr kleiner Kreis entlastet – der Mittelstand bleibt außen vor.

Die Alternative: Eigenversorgung mit Photovoltaik

Gerade deshalb gewinnt ein Thema massiv an Bedeutung: die PV-Eigenversorgung.

Anders als der Industriestrompreis ist eine PV-Anlage

  • für jedes Unternehmen geeignet, unabhängig von Branche oder Energieintensität,
  • dauerhaft preisstabil, da der Strom aus eigener Erzeugung im Bereich von 10–14 Ct/kWh liegt,
  • unabhängig von Förderlogiken und staatlichen Programmen,
  • eine echte Absicherung gegen steigende Netzentgelte, Abgaben und Marktpreise sowie
  • dekarbonisierend – ohne Auflagen, sondern per se, und anrechenbar bei der Klimabilanz.

Der mittelständische Maschinenbauer, die Bäckerei, die Spedition, das Wellnesscenter mit moderatem Verbrauch: Sie alle profitieren vom eigenen Dach sofort – und nachhaltig.

Fazit

Der neue Industriestrompreis ist ein wichtiges Signal, hilft aber fast ausschließlich der energieintensiven Großindustrie. Für den Mittelstand bleibt er eine Randnotiz.

Was bleibt, ist die verlässlichste Strategie der letzten Jahre – und der nächsten Jahrzehnte: Strom selbst erzeugen, Kosten senken, Risiken minimieren.

Wer heute auf PV-Eigenversorgung setzt, unterstützt durch Batteriespeicher und Energiemanagementsystem, macht sich unabhängiger – nicht nur von Marktpreisen, sondern auch von politischen Sonderprogrammen, die fast immer nur die Großen erreichen. Der Verein bietet verschiedene Finanzierungs- oder Kooperationsinstrumente an, sodass keine Liquidität verloren geht

Wir freuen uns auf Anfragen!

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3 Min. Lesezeit Politik & Recht Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Technik & Wissen

Achtung PV-Anlagenbetreiber! Stichtag: 31.12. – Mitteilung der Veräußerungsform

Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen dem zuständigen Netzbetreiber mitteilen, in welcher Veräußerungsform sie ihren Strom einspeisen wollen. Das klingt banal, hat aber spürbare finanzielle und rechtliche Auswirkungen – denn falsche oder verspätete Meldungen können zu deutlichen Einnahmeeinbußen führen. Der folgende Artikel schafft einen Überblick: Fristen, Wechselmöglichkeiten und Risiken.

Welche Veräußerungsformen gibt es?

Nach dem EEG stehen im Wesentlichen zwei Einspeiseoptionen zur Verfügung:

1. Überschusseinspeisung

  • (Eigen-)Verbrauch im Objekt
  • Nur der Überschuss wird eingespeist
  • Vergütung nach EEG für eingespeiste kWh

2. Volleinspeisung

  • Der gesamte erzeugte Strom wird eingespeist
  • Eigenverbrauch ist nicht zulässig
  • Dafür gibt es die gesonderte, meist höhere Volleinspeisevergütung gem. § 48 Absatz 3 und Absatz 4 EEG 2023 

Die Veräußerungsform ist konstitutiv: Nur wenn sie korrekt gemeldet ist, besteht Anspruch auf die jeweilige Vergütung.

Wann muss ich die Veräußerungsform mitteilen?

1. Bei Inbetriebnahme

Die Veräußerungsform muss vor der ersten Einspeisung bzw. spätestens mit der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angezeigt werden.

2. Jährlich im Voraus – bei Volleinspeisung

Wenn eine Anlage als Volleinspeiser vergütet werden soll, muss der Betreiber dies vor Beginn des Kalenderjahres (bis spätestens 31.12. des Vorjahres) dem Netzbetreiber mitteilen. Eine Wiederholung der Meldung im Folgejahr ist i.d.R. nicht nötig, wenn die Veräußerungsform nicht geändert wird. Manche Netzbetreiber wollen dennoch jedes Jahr eine neue Meldung, auch wenn sich nichts geändert hat. Im Zweifel: nachfragen.

Wird die Frist verpasst erfolgt automatische die Einstufung als Überschusseinspeiser für das gesamte Jahr, d.h. der Bonus für die Volleinspeisung (s.o.) entfällt.

Wie oft kann die Veräußerungsform gewechselt werden?

Das EEG erlaubt einen Wechsel einmal pro Kalenderjahr – und dieser gilt dann für das gesamte Jahr.

Wichtig:
Der Netzbetreiber kann eine einmal festgelegte Veräußerungsform nicht rückwirkend ändern (und der Betreiber auch nicht). Es gibt keine quartals- oder monatsbezogenen Wechsel.

Was passiert bei falscher oder verspäteter Mitteilung?

Hier wird es teuer. Je nach Fehler greift eine der folgenden Pönalen:
 

a) Falsche Veräußerungsform angemeldet

Beispiel: Im MaStR steht „Volleinspeiser“, tatsächlich fließt aber Strom ins Gebäude.

Folge: Der Anspruch auf die höhere Volleinspeisevergütung entfällt vollständig. Ausgezahlt wird nur die normale Überschussvergütung – ggf. sogar vollständig nach unten angepasst.
 

b) Verspätete Meldung

Frist 31.12. verpasst?

Folge: Für das gesamte Folgejahr erfolgt zwingend eine Einstufung als Überschusseinspeiser – unabhängig davon, wie die Anlage betrieben wird. Ein späterer Antrag wird nicht berücksichtigt.
 

c) Fehlende Meldung oder widersprüchliche Angaben

Kann der Netzbetreiber den Status nicht eindeutig feststellen?

Folge: Verweigerung der Auszahlung bis zur Klärung und Rückforderungen bereits ausgezahlter Beträge möglich.
 

d) Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit

(z. B. bewusst Volleinspeisung gemeldet, aber Eigenverbrauch genutzt)

Folge: Rückforderung der gesamten zu viel erhaltenen Vergütung inkl. Verzugszinsen und in Extremfällen Bußgelder nach Energiewirtschafts- bzw. Messstellenrecht

Praktische Hinweise für Betreiber

  • Rechtzeitig planen: Der Stichtag 31.12. ist absolut bindend.
  • Meldungen beim MaStR und Netzbetreiber müssen übereinstimmen: Abweichungen führen fast immer zu Rückfragen oder Kürzungen.
  • Technik beachten: Volleinspeisung verlangt einen eigenen Zähler, Überschusseinspeisung braucht ein korrektes Messkonzept.

Unterjährig Wechseln geht nicht: Wer im Sommer feststellt, dass die Überschusseinspeisung doch keine gute Idee war, muss bis zum nächsten Kalenderjahr warten.

Fazit

Die Mitteilung der Veräußerungsform ist kein Verwaltungsdetail, sondern ein zentraler Vergütungsparameter im EEG. Ein falsch gemeldeter Status kostet unmittelbar Geld – und zwar oft vierstellig.

Der Verein erledigt dies natürlich für alle Eigentümer bei seinen Bürgersonnenkraftwerken im Rahme der Full-Service-Betriebsführungsverträge. Für alle anderen Betreiber von PV-Anlagen gilt: Fristen im Blick behalten, Veräußerungsform für das gesamte Jahr planen und jede Änderung früh genug mitteilen.

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4 Min. Lesezeit Politik & Recht Energiewende & Klima Technik & Wissen

Neue Gesetze: Energy Sharing und Batteriespeicherbefreiung

Die Bundesregierung hat das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geändert. Unter anderem ist jetzt Energy-Sharing möglich und die batterieelektrischen Speicher (BES) werden von Doppeltbelastungen befreit.

Am 13. November wurde die EnWG-Novelle vom Bundestag verabschiedet, am 21. hat der Bundesrat zugestimmt.
 

Energy Sharing

Kern der Novelle ist die Einführung des Energy Sharings in einem neuen § 42c EnWG. Das Energy Sharing war u.a. vom Bündnis Bürgerenergien (BBEn) und seinen europäischen Mitsteitern Mitte der 2010er Jahre nach Brüssel getragen und dort als Richtlinie für alle Mitgliedsländer zur Umsetzung in nationales Recht formuliert worden. Deutschland ist eines der letzten Länder, das die Richtlinie umgesetzt hat.

Beim Energy Sharing kann ein sog. „Energy-Sharing-Verbund“ Strom aus Erneuerbaren erzeugen und über das öffentliche Stromnetz an mehrere seiner Teilnehmer verteilen. Eine unmittelbare räumliche Nähe ist nicht erforderlich, aber eine örtliche Nähe. In der Praxis wird wohl das entsprechende Ortsnetz die Grenze bilden. Die Netzentgelte sollen reduziert werden, sonst macht das Ganze keinen Sinn.

Der Strom muss ¼-stündig gemessen werden, dies erfordert ein Smart Meter. Es können mehrere Anlagen im Verbund kombiniert und mehrere Verbraucher beliefert werden. Den Aufteilungsschlüssel legt der Energy-Sharing-Verbund fest. Der Netzbetreiber hat die Aufteilung in seinen Abrechnungen umzusetzen.

… und hier sieht der Verein auch das größte Problem: Wir sehen im Entwurf keine Pönalen (Strafen) für Netzbetreiber (NB), die ihre Unterstützung verweigern. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) weist darauf hin, dass zunächst die Marktkommunikation hierzu durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu definieren sei, bevor der NB die Aufteilung der Strommengen beim Energy Sharing übernehmen könne. Ein Vorgang, bei dem schnell einige Jahre ins Land gehen können.

Ähnlich wie bei der sog. Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist der Betreiber beim Energy Sharing auf die Unterstützung der NB angewiesen. Wenn diese ausbleibt, wird das Projekt nie aus der Taufe gehoben oder „hängt“ in der Realisierungsphase. Da ist noch Luft nach oben, z.B. eine (pauschale) Schadenersatzpflicht bei Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Unterstützung.

Batteriespeicher

Die Fesseln für Speicher sind gelöst: Jetzt dürfen Speicher sowohl Strom aus einer PV-Anlage als auch Strom aus dem Netz einspeichern (Mulit-Use). Bisher war nur ein Entweder-Oder möglich, was gerade Grünstromspeicher unwirtschaftlich gemacht hat. So werden Geschäftsmodelle wie Eigenverbrauchsoptimierung, Peak-Shaving, die Vermarktung von Regelenergie etc. gleichzeitig möglich; der Speicher kann dort eingesetzt werden, wo er dem Betreiber am meisten nutzt.

Speicher gelten nun nicht mehr als Letztverbraucher. Somit sind sie ganz oder teilweise von Netzentgelten, Konzessionsabgaben, Stromsteuer und der Umlage auf Herkunftsnachweise befreit. Speicher gelten auch nicht mehr als Stromerzeugungsanlagen. Damit entfallen bestimmte Melde-, Bilanzierungs- und Netzentgelt-Pflichten und der Betrieb wird einfacher.

Aber Speicher werden auch in die Pflicht genommen: Ab einer Leistung von 100 kW müssen sie vom Netzbetreiber fernsteuerbar sein, so wie auch PV-Anlagen über 100 kWp. Der Netzbetreiber kann sie regeln, wenn das Netz dies benötigt. Auch Speicher haben einen Anspruch auf vollen finanziellen Ausgleich, wenn z.B. Laden oder Entladen verhindert wird, der Eigenverbrauch betroffen ist oder Speicherzykluspläne zerstört werden.

Fazit

Die Befreiung der Speicher von Netzentgelten ist überfällig. Dies wurde erreicht, da sie jetzt keine Letztverbraucher mehr sind. Leider ist diese Netzentgeltbefreiung momentan durch EU-Recht noch auf 10 Jahre befristet – ein Damoklesschwert für die Betreiber. Denn gerade Arbitrage-Geschäfte (Strom kaufen, wenn die Preise niedrig oder negativ sind, und später teurer verkaufen) sind nicht möglich, wenn Netzentgelten gezahlt werden müssen. 

Der Verein freut sich besonder darüber, dass Energy Sharing jetzt von europäischem in nationales Recht umgesetzt wurde. Ob das gesetzlich so geregelt ist, dass es auch wirklich genutzt werden kann, muss die Zeit zeigen. Wir fürchten, dass es noch einiger Anpassungen bedarf, damit Energy Sharing nicht nur rechtlich, sondern auch ganz praktisch möglich wird. So wie bei unseren Nachbarn in Dänemark oder den Niederlanden, in Spanien oder in Italien. Energy Sharing – Bürgerkraft as its best!

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4 Min. Lesezeit Energiewende & Klima Politik & Recht

COP30 in Belém – Wie viel Substanz hatte der Gipfel wirklich?

Die 30. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC („COP30“) fand vom 10. bis 22. November 2025 in der brasilianischen Stadt Belém statt – knapp am Rande des Amazonasgebietes.

Gastgeber war Brasilien unter Führung von Staatspräsident Luiz Inácio Lula da Silva, das offensichtlich gute Chancen sah, mit seinem Gastgeberstatus und dem Amazonas-Bezug eine symbolisch starke Position im globalen Klimadiskurs einzunehmen.
 

Die großen Erwartungen

Bereits im Vorfeld wurde die COP30 als „Moment der Wahrheit“ für den internationalen Klimaschutz gehandelt. Brasilien präsentierte sich als Vermittler zwischen Globalem Norden und Süden, als Brücke für einen gerechten „Übergang“. Themen wie der Schutz der Amazonas-Region, Fragen der Klimagerechtigkeit, sowie eine „Roadmap“ für den Ausstieg aus fossilen Energien standen prominent auf der Agenda.

Das Ergebnis – gemischt

Am Ende der Konferenz steht ein Kompromiss, der von vielen Beobachtern als zu schwach bewertet wird. Zwar konnten Fortschritte erzielt werden – etwa die Zusage, das Geld für Anpassung an den Klimawandel zu verdreifachen. Deutschland hat eine ganze Milliarde dafür zugesagt.

Doch entscheidende Forderungen blieben unbefriedigt:

  • Der Gipfel verzichtete auf eine verbindliche Vereinbarung zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen.
  • Der Entwurf eines Abschlussdokuments wurde zunächst von der European Union abgelehnt, da er nicht weit genug ging.
  • Die Sprache bleibt vage, konkrete Umsetzungsschritte fehlen – insbesondere für den globalen Süden, bei dem Finanzierungslücken weiter offen sind.

Warum bleibt der Fortschritt stecken?

Es gibt mehrere strukturelle und politische Gründe dafür, dass es nicht voran geht:

  • Fossile Interessen: Staaten mit großen Öl-, Gas- oder Kohleressourcen blockierten verbindliche Ausstiegspläne.
  • Nord-Süd-Spannung: Während Industrieländer höheren Ehrgeiz zeigen, fordern Entwicklungsländer vor allem größere Finanzflüsse und mehr Spielraum – beides war nicht ausreichend adressiert.
  • Symbol vs. Realität: Dass die COP in der Amazonas-Region stattfindet, bringt Aufmerksamkeit. Aber gleichzeitig steht Brasilien vor dem Paradox, selbst massiv fossile Produktionssteigerungen aufzuweisen – was die Glaubwürdigkeit beeinträchtigt.
  • Multilateraler Ermüdungszustand: In Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen, wirtschaftlicher Unsicherheiten und nationalen Egoismen zeigt sich: Multilateralismus wird zwar beschworen, aber seine Umsetzung wird zäher.

Ein kritischer Blick – Was bleibt unklar bzw. problematisch?

  • Verbindlichkeit: Ein Gipfel, bei dem zentrale Begriffe wie „fossile Brennstoffe“ kaum oder gar nicht auftauchen, läuft Gefahr, als symbolischer Akt ohne Nachgang in die Geschichte einzugehen.
  • Schwerpunkt „Anpassung vs. Vermeidung“: Zwar wird die Finanzierung für Anpassung angehoben – aber das eigentliche Kernproblem, die Emissionsminderung bzw. der Exit aus fossilen Energien, bleibt schwach. Damit droht eine Verschiebung vom Vorsorge- auf den Reparaturmodus.
  • Glaubwürdigkeit des Gastgebers: Brasilien inszeniert sich als Klimavorreiter, gleichzeitig steigen fossile Aktivitäten – das sendet zwiespältige Signale und schwächt das Vertrauen.
  • Implementierungslücke: Oft wird auf COPs viel beschlossen – aber wenig konsequent umgesetzt. Ohne klare Mechanismen, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten bleibt vieles Stückwerk.
  • Ungleiche Partizipation: Kritiker bemängeln, dass große Industrie- und Finanzakteure wiederum starken Einfluss haben und marginalisierte Gruppen (einschließlich indigene Gemeinschaften im Amazonasgebiet) trotz Erwähnung kaum echten Hebel erhalten.

Positive Aspekte – dennoch nicht trivial

  • Dass die COP30 überhaupt stattgefunden hat und trotz hoher Erwartungen und divergierender Interessen eine Einigung erzielt wurde, ist kein automatischer Erfolg – der Multilateralismus wurde nicht aufgegeben.
  • Die Ausweitung von Anpassungsfinanzierung signalisiert eine Verschiebung im Fokus: nicht mehr nur Emissionsreduktion, sondern auch Schutz vor unvermeidbaren Folgen.
  • Das Thema „gerechter Übergang“ (Just Transition), Rechte indigener Völker und andere soziale Dimensionen des Klimaschutzes haben Eingang gefunden – wenn auch noch in zarten Formulierungen.

Fazit – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Die COP30 in Belém bot symbolisch eine starke Kulisse – im Herzen des Amazonasgebietes, mit Gastgeber Brasilien, das sich als Klimamediator profilieren wollte. Doch der Konferenzablauf zeigt eindrücklich, wie schwierig es ist, ambitionierten Klimaschutz mit realpolitischen Widerständen und ökonomischen Interessen in Einklang zu bringen. Was man als Fortschritt verbuchen kann – etwa die verstärkte Finanzierung für Anpassung – reicht nach Meinung vieler Experten nicht aus, wenn gleichzeitig der Hebel zur Reduktion fossiler Emissionen weitgehend ungenutzt bleibt.

Kurz gesagt: Der Gipfel ist weniger der Durchbruch als vielmehr ein Zwischenstopp – ein Hinweis darauf, wie groß die Diskrepanz zwischen Worten und Taten im internationalen Klimaregime weiterhin ist. Wenn dieser Schritt etwas gebracht hat, dann das Bewusstsein, dass reine Deklarationen nicht mehr genügen – im nächsten Jahr bei COP31 in Antalya wird es darauf ankommen, ob aus Worten konkrete Umsetzungspläne werden.

Freunde der Photovoltaik und des Vereins wissen längst: „Wenn man es nicht selbst macht …“. Und die, die bei den Bürgersonnenkraftwerken des Vereins mitgemacht haben, erfahren in den nächsten Wochen genau, wieviel CO2 dies der Umwelt erspart hat. Dann versendet der Verein nämlich wieder das alljährliche CO2-Mailing.

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Bürgersonnenkraftwerk Dieburg Gewerbegebäude

Dem Verein wird ein Gewerbedach in Dieburg zur Verfügung gestellt, das für eine Photovoltaikanlage genutzt werden soll.

Die geplante Anlage wird eine Leistung von 30 kWp haben. Sie wird jährlich rund 23 Tonnen CO₂ einsparen und bilanziell 10 Familien mit nachhaltigem Sonnenstrom versorgen können. Um die durchschnittliche Vergütung je Kilowattstunde zu erhöhen, wird der Strom zunächst an den Gebäudenutzer geliefert. Nur der Überschuss wird in das öffentliche Netz eingespeist und erhält dafür die EEG-Vergütung. 

Das Dach des Gebäudes ist in gutem Zustand, und die Aufständerung der Anlage wird eine gleichmäßige Sonnenstromernte über den Tag gewährleisten. Interessierte können sich über unser Teilnahmeformular für dieses Projekt vormerken lassen.

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1 Min. Lesezeit Politik & Recht Bürgersonnenkraftwerk Energiewende & Klima

Nach dem Industriestrompreis: Mittelstand geht leer aus – Bürgersonnenkraftwerke bieten die Lösung

Mit dem neuen Industriestrompreis werden große energieintensive Unternehmen entlastet. Für den Mittelstand jedoch ändert sich kaum etwas – obwohl gerade kleine und mittlere Betriebe besonders unter den hohen Stromkosten leiden.

Eine sofort verfügbare und marktwirtschaftliche Lösung gibt es bereits: Bürgersonnenkraftwerke. Dabei finanzieren Bürgerinnen und Bürger die Photovoltaikanlage, während das Unternehmen den Strom direkt vom eigenen Dach bezieht – günstig, planbar und unabhängig von politischen Entscheidungen.
Der Vorteil ist deutlich spürbar:

  • bis zu 50 % geringere Stromkosten,
  • keine Investitionen für das Unternehmen,
  • langfristige Preisstabilität,
  • reduzierte Netz- und Leistungskosten,
  • sofortiger Klimaschutzeffekt.

Praxisbeispiele wie das 781-kWp-Projekt bei REITZ Natursteintechnik zeigen, dass Unternehmen jährlich hohe Beträge sparen können.

Während die Industrie von Subventionen profitiert, kann der Mittelstand schon heute handeln – mit dezentral produziertem Solarstrom aus Bürgerhand. Bürgersonnenkraftwerke schaffen echte Entlastung und eine Energiewende, die allen nützt.

Hier gehts es zum Beispielprojekt: Naturstein Reitz in Aßlar >>zum Projekt

Aktuell gibt es auch noch Beteiligungsmöglichkeiten in Marburg beim Bürgersonnenkraftwerk CCL Label >>zum Projekt

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