Warum niedrige EEG-Vergütungen kein Problem darstellen – wenn der Strom vor Ort genutzt wird
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist in den vergangenen Jahren stark gesunken. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass sich eine Investition in Photovoltaik dadurch weniger lohnt. Doch gerade im Modell des Bürgersonnenkraftwerks zeigt sich: Die Wirtschaftlichkeit entsteht heute nicht mehr in erster Linie durch das EEG, sondern durch den direkten Verbrauch des erzeugten Solarstroms.
Eigenverbrauch statt reiner Einspeisung
Wird der Strom vor Ort verbraucht, spart dies nicht nur die Kosten für den Stromeinkauf, sondern auch Netzentgelte, Umlagen und Steuern. Für den Gebäudenutzer bedeutet dies einen günstigen Strompreis, der langfristig unter den Konditionen des öffentlichen Strombezugs liegt. Für das Bürgersonnenkraftwerk erhöht sich zugleich die Einnahmesicherheit, weil jede Kilowattstunde direkt abgenommen wird.
Das Bürgersonnenkraftwerk-Modell
Bei diesem Modell wird das Dach von einer Kommune oder einem Unternehmen angemietet. Die von Bürgerinnen und Bürgern finanzierte Photovoltaikanlage produziert dort Solarstrom, der dem Gebäudenutzer im Rahmen eines Stromliefervertrages bereitgestellt wird. So profitieren beide Seiten:
- Der Dachgeber erhält eine attraktive Dachpacht.
- Der Gebäudenutzer sichert sich günstigen, regionalen Strom.
- Die Bürgerinnen und Bürger erzielen stabile Einnahmen aus ihrer Beteiligung.
- EEG-Vergütung als Absicherung
Die EEG-Vergütung bleibt zwar bestehen, spielt aber nur eine Nebenrolle. Sie greift insbesondere dann, wenn einmal mehr Strom erzeugt als vor Ort benötigt wird. Damit bildet sie ein Sicherheitsnetz – die wirtschaftliche Tragfähigkeit basiert jedoch auf der Kombination aus Stromliefervertrag und Eigenverbrauch.
Aktuell gibt es noch interessante Beteiligungsmöglichkeiten.
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