Steuererklärung 2025: Einkommensspitzen steuerlich nutzen
Die ersten Erinnerungsschreiben der Finanzämter zur Abgabe der Steuererklärung 2025 sind inzwischen verschickt worden. Die reguläre Abgabefrist für nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige endete am 31. Juli 2026. Wer eine Erinnerung erhalten hat, sollte jetzt die dort angegebene Frist beachten.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sonneninitiative ist die Zusammenstellung der Einnahmen aus ihrer Solaranlage dabei erfreulich einfach: Die Jahresumsatzliste für 2025 steht im Sonnenportal zum Download bereit. Sie enthält die über die Sonneninitiative abgewickelten Einnahmen und kann direkt für die Steuererklärung genutzt bzw. an die Steuerberatung weitergegeben werden.
Hohe Einkünfte oder Abfindung? Investitionen können besonders interessant sein
Besonders interessant kann die steuerliche Gestaltung in Jahren mit ungewöhnlich hohen Einkünften sein – beispielsweise durch eine Abfindung, einen Bonus, eine Sonderzahlung oder andere einmalige Einkommensspitzen.
Wer seine Steuererklärung für 2025 noch nicht abgegeben hat und ohnehin über eine weitere Investition in eine Photovoltaikanlage nachdenkt, sollte deshalb prüfen lassen, ob sich die geplante Investition bereits steuerlich für 2025 nutzen lässt.
Über einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) können bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten bereits vor der eigentlichen Investition gewinnmindernd berücksichtigt werden. Gerade in einem Jahr mit einer hohen steuerlichen Belastung kann dieser zeitliche Vorzieheffekt besonders interessant sein.
Die Investition selbst kann anschließend grundsätzlich innerhalb der folgenden drei Wirtschaftsjahre erfolgen.
Wer 2025 eine Abfindung oder andere außergewöhnlich hohe Einkünfte erhalten hat, sollte daher vor Abgabe der Steuererklärung mit seinem Steuerberater besprechen, ob eine geplante Photovoltaik-Investition steuerlich sinnvoll eingesetzt werden kann.
Photovoltaik-Projekte für die Steuerplanung 2026 jetzt anfragen
Auch für das laufende Jahr 2026 lohnt sich ein frühzeitiger Blick auf die Steuerplanung. Wer 2026 mit einer höheren Steuerbelastung rechnet und eine Investition in Photovoltaik in Betracht zieht, kann bereits jetzt entsprechende Projekte bei uns anfragen.
Wir werden hierfür geeignete Photovoltaikprojekte anbieten. Das verfügbare Investitionsvolumen ist allerdings begrenzt. Wer eine Investition noch für seine Steuerplanung 2026 berücksichtigen möchte, sollte sich deshalb frühzeitig bei uns melden.