Mieterstrom von der Sonne
Die neue Regierung will die installierte Photovoltaik-Leistung von knapp 55.000 Megawatt auf rund 200.000 Megawatt im Jahr 2030 erhöhen. Dafür braucht es einerseits große Solarparks in der Fläche. Weil der Netzausbau aber lahmt, muss besonders aber auch der verbrauchsnahe Ausbau in Städten vorangetrieben werden.
Hier kommt der Mieterstrom ins Spiel. Die Idee, Mieter mit lokal erzeugtem Solarstrom zu versorgen, ist nicht neu, bereits seit 2017 existiert auf Bundesebene ein Mieterstromgesetz. Doch in der Praxis erweist es sich durch seine komplexen Regelungen als wenig tauglich.
Die Weiterentwicklung des Gesetzes ist dringend nötig. Mieterstrom erfordert einen eigenen Stromtarif mit dem Sonnenstrom vom Dach. Für diesen Tarif müssen aufwändige Messkonzepte umgesetzt werden. Dazu sind bei bestehenden Gebäuden oft große Eingriffe in die Elektroinstallation nötig.
Das erhöht die Kosten und verlangt außerdem eine intensive Abstimmung mit dem örtlichen Netzbetreiber. Der Aufwand, um die komplexen Regeln im Mieterstrom zu erfüllen, ist deshalb hoch. Kleine Solar-Dachanlagen können die Mittel dafür nur selten erwirtschaften.
Die Bundesregierung weiß, dass sie mit dem bisherigen Mieterstromgesetz ihre Klimaziele nicht erreichen kann. Laut Koalitionsvertrag will sie die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten im Rahmen der Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems vereinfachen und stärken – Mieterstrom neu denken.
Eine zentrale Hilfestellung könnte die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) schaffen, die das Recht auf eine gemeinschaftliche Nutzung der lokal erzeugten Sonnenenergie im Quartier schafft. Dieser Ansatz fehlt im deutschen Mieterstromgesetz.
Die EU-Richtlinie bietet die Möglichkeit, die Verrechnung des Sonnenstroms zwischen Vermietern, Mietern und Dienstleistern zu vereinfachen: Komplexe Messkonzepte könnten entfallen, der Anschluss von Anlagen wäre leichter und die Installationskosten würden sinken.
Die unkomplizierte gemeinschaftliche Nutzung der Solarenergie bietet das Potenzial, Mieterstrom zum Treiber der urbanen Energiewende zu machen. Die RED-II-Vorgaben müssen konsequent ins deutsche Recht überführt werden.
Für den Verein wäre dies eine enorme Erleichterung – mehr Mieterstromprojekte könnten entstehen, mehr Menschen könnten am Klimaschutz teilhaben und billigen, sauberen Sonnenstrom nutzen.