Ein Sarg für den Klimaschutz: Protest gegen Hessens neues Klimagesetz
Aus „muss" wird „soll": Hessen schwächt sein Klimagesetz
Um kurz nach elf Uhr läutet auf dem Dernschen Gelände in Wiesbaden eine Totenglocke. Vier schwarz gekleidete Menschen tragen einen Sarg, dahinter folgen Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit weißen Rosen in den Händen. Auf symbolischen Grabsteinen steht „Erstickt: die nachhaltige Mobilität" und „Verbrannt: Wälder und Wiesen – Dürre in Hessen". Rund 80 Menschen haben sich am 1. September unweit von Rathaus und Landtag versammelt, um den Klimaschutz sinnbildlich zu Grabe zu tragen. Eingeladen hatte ein Bündnis aus BUND, DGB, Paritätischem Wohlfahrtsverband, VCD und ADFC unter dem Motto „Klimaschutz beerdigen? Nicht mit uns!".
Der Anlass ist die geplante Novelle des Hessischen Klimagesetzes. Der Entwurf von CDU und SPD soll im November in den Landtag eingebracht werden.
Was sich ändern soll
Bisher schreibt das Gesetz Klimaneutralität bis 2045 verbindlich vor, ebenso die Zwischenziele auf dem Weg dorthin – eine Minderung der Emissionen um 65 Prozent bis 2030 und um 88 Prozent bis 2040. Künftig sollen diese Ziele nur noch angestrebt werden; unter „besonderen Umständen" wäre eine Abweichung möglich. Die Ziele einzelner Sektoren entfallen ganz. Auch das Kontrollsystem wird ausgedünnt: Monitoring- und Berichtspflichten werden reduziert, die verbindliche Nachsteuerung bei Zielverfehlung durch Beratung ersetzt, die gesetzliche Evaluierung gestrichen. Der wissenschaftliche Klimabeirat verliert seine fachliche Qualifikationsanforderung und wird für Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Kommunen geöffnet.
Die Landesregierung begründet das mit dem Abbau unnötiger Bürokratie und betont, am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ändere sich nichts. Die Kritik setzt genau hier an: Ein Ziel, das nur noch erreicht werden „soll", lässt sich ohne Gesetzesänderung verschieben.
Die Kritik
„Wir sind empört über diesen Offenbarungseid der Landesregierung in Sachen Klimaschutz", sagte Werner Neumann vom BUND-Vorstand bei der Kundgebung. Man erlebe in Hessen „vertane Chancen, verlorene Jahre". Der Gesetzentwurf sei „richtig gefährlich" und müsse zurückgezogen werden.
Der Protest steht nicht allein. Acht Organisationen – neben den Genannten auch der Landfrauenverband Hessen, der Landesverband Windenergie und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau – fordern seit dem Frühjahr eine Neuorientierung der hessischen Klimapolitik. Vierzehn hessische Hochschulen haben sich gegen die Novelle positioniert, der Hessische Städtetag nennt die Änderungen „hochproblematisch". Rückendeckung erhält der Entwurf von der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, die auf „pragmatischen" Klimaschutz verweist.
Am weitesten geht ein Rechtsgutachten der Scientists for Future Frankfurt (Main) e. V. vom 10. September. Es benennt dreizehn Stellen, an denen die Novelle das Schutzniveau senkt, und hält zwei Regelungen für verfassungswidrig: die automatische Anpassung der hessischen Ziele an künftige Bundesziele und den Wegfall der wissenschaftlichen Qualifikation des Klimabeirats. Die Gutachter berufen sich auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 und schlagen sechs Nachbesserungen vor – an erster Stelle die Rückführung der Klimaziele in verbindliche Vorschriften.
Auch aus Marburg angereist
Unter den Protestierenden in Wiesbaden waren Karin Edtmüller, Ingrid Peters und Claus Schäfer von den „Parents for Future" aus Marburg. Sie hatten zuvor in der Lokalzeitung eine Traueranzeige für die Hitzetoten dieses Sommers veröffentlicht. Ihre Kritik: Es werde weiter in fossile Energien investiert, während die Erneuerbaren ausgebremst würden.
Was das für die Energiewende vor Ort bedeutet
Verbindliche Ziele sind kein Selbstzweck. Sie schaffen Planungssicherheit – für Kommunen, für Unternehmen, die in Photovoltaik investieren, und für alle, die ihr Dach zur Verfügung stellen. Wo Ziele unverbindlich werden, verschiebt sich die Verantwortung: weg von der Landespolitik, hin zu denen, die vor Ort ohnehin handeln.
Genau hier liegt die Stärke der Bürgerenergie. Ein Bürgersonnenkraftwerk fragt nicht, ob ein Ziel im Gesetz „muss" oder „soll" heißt. Es entsteht, wenn ein Dach, ein Dachgeber und Bürgerinnen und Bürger zusammenkommen, die eigene Solarmodule kaufen und betreiben. Wer mitmacht, erwirbt ein eigenständiges Wirtschaftsgut, das ihm oder ihr gehört – ein eigenes Stück Kraftwerk auf einem fremden Dach. Die Sonneninitiative begleitet diesen Weg seit Jahren und wird ihn unabhängig vom Ausgang der Gesetzesnovelle weitergehen.
Wir halten die geplante Abschwächung für ein falsches Signal. Umso mehr laden wir dazu ein, die regionale Energiewende selbst in die Hand zu nehmen: als Dachgeberin, als Kommune, als Unternehmen – oder mit eigenen Solarmodulen in einem unserer Bürgersonnenkraftwerke.
Quellen
FR, „Bündnis trägt Klimaschutz zu Grabe", 01.09.2026, Quirin Hacker und Hanning Voigts
hessenschau, „Hessen will bei Klimazielen unverbindlicher werden", 15.07.2026
hessenschau, „Forschergruppe hält Änderungen an Hessens Klimagesetz für verfassungswidrig", 12.09.2026
Scientists for Future Frankfurt (Main) e. V., Rechtsgutachten zur Novelle, 10.09.2026
DGB Hessen-Thüringen, Bündnis-Pressemitteilung, 26.03.2026
Grüne Landtagsfraktion Hessen, Pressemitteilungen vom 19.06.2026 und 01.09.2026