Vergütungskürzungen läuten Frühjahrsrallye 2019 ein

Nachdem viel spekuliert wurde, ist das sogenannte Energiesammelgesetz nun beschlossen und wird im nächsten Jahr für viel Bewegung auf dem Photovoltaikmarkt sorgen. Projektideen sollten sofort geprüft werden.

Trotz aller Proteste und Bemühungen wird es im nächsten Jahr zu massiven Kürzungen der garantierten Einspeisevergütung kommen. Betroffen sind alle Anlagen von 40 bis 750 Kilowatt peak auf Dächern (siehe Tabelle).

Deshalb wird gerade der Jahresbeginn 2019 sehr turbulent. Der Verein wird, genauso wie die gesamte PV-Branche, viele Projekte vorziehen, um für diese die aktuellen noch besseren Einspeisebedingungen zu erhalten.

Dazu muss kein Netzanschluss erfolgt sein. Es genügt die sogenannte „Betriebsbereitschaft im Sinne des EEG“ herzustellen. Was nichts anderes bedeutet, als dass eine Anlage technisch in der Lage ist, Sonnenstrom zu produzieren. Dies ist der Fall, sobald die Module auf dem Dach verschraubt und mit den Wechselrichtern verbunden sind.

Wenn alles reibungslos verläuft kann ein neues Projekt innerhalb weniger Wochen diesen Status erhalten. Deswegen sollten alle, die noch ein Projekt in Aussicht haben, jetzt aktiv werden und den Verein über ihre Projektidee informieren.

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Auch neu in 2019:
Das Anmeldeverfahren für Photovoltaikanlagen hat sich geändert. Was bisher die Bundesnetzagentur geleistet hat, wird jetzt im „Marktstammdatenregister“ erfasst. Bestandsanlagen werden im Normalfall automatisch übertragen. Wir empfehlen aber dennoch, dies zu überprüfen.