Im Kern geht es immer noch um weit über fünf Milliarden Euro jährlich, die durch den "Besonderen Ausgleichsmechanismus" des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes der Industrie zugeschustert werden – zu Lasten einfacher Bürger und kleiner Betriebe. Dies ist nach Ansicht des Vereins und dem Energierechtsspezialisten Dr. Peter Becker eine ungerechtfertigte Subvention und verstößt gegen Artikel 3 (Gleichbehandlungsgrundatz) des Grundgesetzes.
Über den im Jahr 2010 eingeführten "Besonderen Ausgleichsmechanismus" werden nämlich vorgeblich im internationalen Wettbewerb stehende, energieintensive Unternehmen fast gänzlich von der EEG-Umlage befreit. Mit der Umlage wird die Energiewende im Stromsektor finanziert. Gleichzeitig profitieren diese inzwischen über 2.000 Unternehmen von den durch die erneuerbaren Energien massiv gesunkenen Strompreise an der Leipziger Strombörse.
Dadurch entsteht – von hinten durch die Brust ins Auge – eine unrechtmäßige Quersubvention der Industrie: Der kleine Mann, die kleine Frau, kleine Betriebe und der Mittelstand zahlen jährlich fünf bis acht Milliarden Euro mehr für ihren Strom als nötig (https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/energiewende-industrie-spart-acht-milliarden-euro-an-stromkosten-a-1252083.html). Die Industrie als größter Klimazerstörer Deutschlands kassiert dieses Geld in Form geringeren Stromkosten. Auch hat sie natürlich keinerlei Motivation mehr, selbst Energie und damit Klimagase einzusparen.
Der Verein Sonneninitiative e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesem Unrecht im Namen aller Bürgerinnen und Bürger ein Ende zu setzen. Er hatte dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion schon 2017 Teile der EEG-Umlage einbehalten. Amprion hatte den Verein daraufhin verklagt und in der ersten Instanz am 1. April 2019 erwartungsgemäß Recht bekommen. Daraufhin ist der Verein mit Peter Becker in die Berufung gegangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte das Urteil des LG Marburg am 20. März 2020. Dies war vom Verein und Becker von Anfang an geplant. Denn diese Gerichte urteilen ja nicht darüber, ob das Gesetz, des "Besonderen Ausgleichsmechanismus" rechtens ist. Sie urteilen nur darüber, ob der Verein nach diesem Gesetz die EEG-Umlage zahlen muss.
Jetzt kommt endlich die Zielgerade: Rechtsanwalt Peter Becker hat mit seinem Schreiben vom 7. Mai 2020 Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht in Karlsruhe einlegt. Es muss die Verfassungsbeschwerde jetzt annehmen, damit die EEG-Umlage bzw. der "Besondere Ausgleichsmechanismus" endlich auf den Prüfstein kann. Wir wünschen Peter Becker dabei im Namen von 80 Millionen Betroffenen und der Energiewende viel Glück!
Und noch eine Bitte in eigener Sache: Der Verein Sonneninitiative e.V. hat sich mit über 20.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten extrem verausgabt. Einige Menschen und einige Institutionen haben ihn dabei finanziell unterstützt, dafür vielen Dank. Leider war das bisher nur ein Bruchteil der Kosten. Bitte unterstützten Sie uns nach Kräften, wenn Sie an der Energiewende mitarbeiten wollen, Bürger*in sind oder sich als Mittelständler der Großindustrie übervorteilt sehen.
Hier können Sie helfen (Link). Vielen Dank im Voraus!
Wir halten Sie auf eeg-klage.de auf dem Laufenden und bieten weitere Hintergrundinformationen. Zum Beispiel können sich Experten und besonders Interessierte dort die juristischen Dokumente herunterladen und sich so selbst ein Bild machen.