Energy Sharing – also die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem Solarstrom über das öffentliche Netz – soll künftig Bürgern, Kommunen und Unternehmen ermöglichen, Strom direkt miteinander zu teilen. So entsteht ein neues Marktsegment zwischen klassischem Eigenverbrauch und reiner Volleinspeisung.
Während das geplante Gesetz zum Energy Sharing weiter beraten wird, zeichnet sich schon jetzt ab: Die Zeiten, in denen sich Photovoltaikanlagen ausschließlich über die klassische EEG-Vergütung rechnen mussten, gehen zu Ende.
Mit der Einführung von Energy Sharing oder ähnlichen Direktvermarktungsformen eröffnen sich nun Alternativen:
- Lokale Vermarktung statt Strombörse: Solarstrom kann künftig direkt an Nachbarn, Bürgerenergiegesellschaften oder Unternehmen in der Region verkauft werden – ohne Umweg über große Stromhändler.
- Höhere Erlöse durch direkte Nachfrage: Statt ausschließlich 7 bis 8 Cent EEG-Vergütung könnten künftig je nach Modell 12 bis 20 Cent pro kWh oder mehr erzielt werden – bei gleichzeitig sinkenden Transaktionskosten.
- Mehr Akzeptanz durch lokale Teilhabe: Bürgerinnen und Bürger profitieren doppelt – als Stromabnehmer und als Teilhaber gemeinschaftlicher Energieanlagen.
- Wirtschaftliche Neubewertung der Volleinspeisung: Anlagen, die bislang für eine feste Vergütung ausgelegt waren, erhalten damit eine neue Funktion – sie werden Baustein regionaler Strommärkte und Bürgerenergie-Modelle.
Ein wichtiger Punkt: Der derzeitige Gesetzentwurf sieht vor, dass Energy Sharing räumlich begrenzt bleibt (z. B. auf das Gebiet eines Verteilnetzbetreibers). Auch wirtschaftliche Anreize wie reduzierte Netzentgelte oder eine eigene Energy-Sharing-Prämie sind bislang nicht umgesetzt. Es bleibt also abzuwarten, ob und wie diese Modelle kurzfristig marktfähig werden.
Technische Voraussetzungen:
Damit Energy Sharing in der Praxis funktioniert, müssen intelligente Messsysteme (Smart Meter) flächendeckend installiert sein. Nur so lassen sich Stromflüsse transparent erfassen und abrechnen. Zudem braucht es standardisierte Datenplattformen und einfache Abrechnungsprozesse, die Erzeugung und Verbrauch in Echtzeit miteinander verknüpfen. Erst wenn diese Infrastruktur steht, können gemeinschaftliche Stromlieferungen – etwa vom Dach des Nachbarn – rechtssicher und wirtschaftlich umgesetzt werden.
Damit ergeben sich für unsere Volleinspeiseanlagen ganz neue Chancen – die Sicherheit der EEG-Vergütung bleibt, zugleich wächst das Potenzial für höhere Erlöse durch Energy Sharing.












