Besonders die vergünstigte EEG-Umlage und die „Besondere Ausgleichsregelung“ führen dazu, dass die privaten Haushalte diese Lücke mit dem für sie dadurch gesteigerten Strompreis gegenfinanzieren müssen.
Zugegeben, es steht jedem Staat frei seine Industrie zu subventionieren. Allerdings geschieht dies im Fall der „Besonderen Ausgleichsregelung“ nach Auffassung des Vereins über verfassungswidrige Methoden. Dazu kommt, dass ein Blick auf die Liste der befreiten Unternehmen viele Fragen aufwirft.
Beispielsweise:
Wie konnte die Anzahl von ursprünglich 500 Unternehmen auf heute 3000 ansteigen?
Inwieweit stehen Milchproduktion, Mineralwasserabfüller, Schlachthöfe und Tierfutterproduzenten im internationalen Wettbewerb?
Alle Information rund um die #EEGKLAGE des Vereins und wie Sie uns dabei unterstützen können, finden Sie unter:www.eegklage.de.