Die Erneuerbaren erzeugen inzwischen (2024) 59,4 % des deutschen Stroms. Jetzt wird eine Besonderheit von Wind und Sonne zum Thema: Sie sind zwar abregelbar, können aber nicht zugeschaltet werden, wenn Sonne und Wind fehlen.
Deshalb wird es langsam eng im Deutschen Stromnetz. Immer öfter müssen Wind- und Solarkraftanlagen gedrosselt werden. Oft ist schon wenige Stunden später zu wenig Strom im Netz, sodass Fossile in die Bresche springen müssen.
Die Lösung: Speicher. Zurzeit (2024) steht in Deutschland eine Leistung von 10 GW aus Pumpspeichern sowie 15 GW aus Batteriespeichern zur Verfügung. Sie haben eine Kapazität von 38 GWh/23 GWh. Das Fraunhofer ISE hält für eine 100%-EE-Versorgung eine Kapazität an Batteriespeichern von 180 GWh für erforderlich – viel Luft nach oben.
Der Zubau an Batteriespeichern ist momentan extrem dynamisch. Doch dies bleibt nur ein Strohfeuer, wenn es nicht gelingt einen verlässlichen Rechtsrahmen für den Betrieb von Batteriespeichern aufzuziehen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erarbeitet gerade ein Konzept, das auf das Akronym MiSpeL hört. MiSpeL steht für „Marktintegration von Speichern und Ladeinfrastruktur“. Es soll ermöglichen, dass Batteriespeicher nicht nur Strom aus einer EE-Anlage speichern dürfen, sondern gleichzeitig auch Strom aus dem Netz beziehen können, um es in Zeiten zu vielen Stroms zu entlasten.
Knackpunkt ist aus Sicht der BNetzA die Abgrenzung des Grünstroms vom Netzstrom (Graustrom) im Speicher, damit die Fördermechanismen weiterarbeiten können. Jan Sötebier von der BNetzA, Referat 618, stellt das Konzept vor: Es soll nur für Anlagen in der Direktvermarktung gelten.
Es sind zwei Möglichkeiten vorgesehen: Bei der Abgrenzungsoption werden die ein- und ausgespeicherten Strommengen viertelstündlich gemessen. Für Anlagen unter 30 kWp ist die Pauschaloption möglich. Es ist dann nur ein einziger Zähler nötig. Während die Abgrenzungsoption schon heute umsetzbar ist (§ 19 IIIb EEG i.V.m. § 21 I-IV EnFG), muss der Rechtsrahmen für die Pauschaloption erst noch geschaffen werden.
Dr. Matthias Stark vom Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE) machte allen Anwesenden klar, dass die Marktwerte der Erneuerbaren immer weiter zurückgehen werden, wenn nicht sehr viele Speicher dazukommen.
Auch brach eine Lanze für die sog. „Überbauung von Netzanschlüssen“. Damit ist gemeint, dass eine höhere Nominalleistung der Anlagen errichtet wird, als der Netzanschluss eigentlich hergibt. Für die wenige Zeit, in denen die Anlagen dann ihre Maximalleistungen bringen, muss dann etwas heruntergeregelt werden – oder ein Batteriespeicher nimmt die Überschüsse auf.
Besonders die Kombination aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen ist für die Überbauung sehr gut geeignet, da Wind und Sonne fast nie zeitgleich ihre Maximalleistung erreichen. Stark geht davon aus, dass die Überbauung von Netzanschlüssen, die bisher nur in Ausnahmefälle praktiziert wird, bald der Standard beim Netzanschluss sein wird.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hat eine Meinung zu Speichern und Flexibilitäten, vorgetragen von Constanze Hartmann. Besonders bemühte sie sich, Speicher rechtlich einzuordnen, was nicht ganz einfach ist: Momentan sind Speicher sowohl Verbraucher (beim Laden) als auch Erzeuger (beim Entladen). Speicher sind auch keine Anlage i.S.d. EEG, haben deshalb auch nicht das Recht, vorrangig einen Netzanschluss zu erhalten. Stattdessen sollte das Mittel der „flexiblen Netzanschlussvereinbarung“ zum Einsatz kommen. Hierfür wünschte sich das Auditorium Vorgaben der BNetzA, damit die Prozesse vereinheitlicht werden.
Thomas Seltmann vom Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) brachte ganz frische Zahlen von Ende Juni 2025 mit. Danach stehen in Deutschland inzwischen 22,5 GWh Batteriespeicher, davon dreiviertel in Wohnhäusern. Leider befindet sich dieses private Segment im Sinkflug. Gewerbespeicher und ausschließlich ans Netz angeschlossene Großspeicher holen auf. Gewerbespeicher legten um 25%, Großspeicher sogar um 235% im Vergleich zum Vorjahr zu.
Um diese wirtschaftlich zu betreiben, heißt das Schlüsselwort „Multi-Use“. Reine Grünstromspeicher (Co-Location) sind i.d.R. unwirtschaftlich. Nur, wenn der Speicher auch „Handel“ mit dem Netz wg. fluktuierender Strompreise treibt, wird das volle Erlöspotential ausgeschöpft. Leider gibt es bei der Netzentgeltbefreiung für Speicher noch eine Übergangsregelung, die dringend fixiert werden müsse.
Nicolaus Eschenbruch von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) fasst die momentane Marktsituation gut zusammen: „PV ist momentan für Projektierer nicht ausbaufähig“ – damit meint er große, nur ans Netz angeschlossene PV-Freiflächenanlagen. „Grünstromspeicher sind momentan nicht interessant, nur Graustromspeicher“.
In Nebenbemerkungen und auf Nachfragen konnten wir erfahren, dass für die aktuellen EEG- und EnWG-Novellen um den Jahreswechsel 2025/2026 herum mit Referentenentwürfen zu rechnen ist. Dann berichten wir wieder, denn Reichel möchte ja die Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen streichen.
Dr. Martin Winkler, Leiter der Clearingstelle, zog am Ende wieder wortspielerisch sein Fazit und freute sich, dass es inzwischen 50 Fachgespräche geworden sind. Der Verein hat weit über die Hälfte davon in den letzten 15+ Jahren begleitet. Weiter so, liebe Clearingstelle, denn ihr seid es, die die Gesetzte in die Köpfe und damit auf die Straße bringt!














