Sofortmaßnahmen des EEG 2023 gelten ab 29. Juli 2022

Das „Osterpaket“ der Bundesregierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien wurde am 28. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der folgende Tag ist ein wichtiger Stichtag

Auf diesen Tag hat die Branche gewartet: Die Teile des EEG 2023, die „ab dem auf die Veröffentlichung folgenden Tag“ gelten haben jetzt einen konkreten Beginn, den 29. Juli 2022.

So manches Projekt verzögerte sich aufgrund dieses Stichtags. Denn nur wenn die Anlage erst ab dem 29. Juli 2022 betriebbereit wurde, konnte man die neue und erhöhte Vergütung erhalten. Da wird jetzt die Bremse gelöst und viele Anlagen werden betriebsbereit.

Mehr zu den Änderungen im neuen EEG 2023 in unserer Serie „Das neue EEG 2023“.