Redispatch 2.0 - Netzmanagement

Es gibt neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen, die ab dem 1. Oktober 2021 umgesetzt werden müssen.

Das Ziel des Redispatch 2.0 ist es, eine Beseitigung von lokalen und regionalen Netzengpässen zu bewerkstelligen. Neu ist der Einbezug von Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ab 100 kW, sowie von Speichern. Das bedeutet eine Verschiebung der geplanten Stromproduktion zur Vermeidung von Netzengpässen. Derzeit sind es nur konventionelle Kraftwerke, die eine solche Verschiebung nach Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber umsetzen.

Viele dezentralen Anlagen der Erneuerbaren sind näher am Netzengpass und können dadurch zielgenauer den Netzengpass auflösen. Das Ziel des Redispatch 2.0 ist es also, die geregelten Mengen vor und hinter Netzengpässen zu reduzieren und damit auch die Kosten im Gesamtsystem zu senken.

Die Erneuerbaren bekommen eine Entschädigung im Fall einer Redispatch-Aktivierung. Dies gilt für alle Anlagen über 100 kW. Anlagen mit einer installierten Leistung unter 100 kW werden nur hinzugezogen, falls sie bereits heute durch den Netzbetreiber gesteuert werden können. Weiterhin werden konventionelle Anlagen prioritär herangezogen. Die Höhe der Entschädigung soll dem Vergütungsverlust entsprechen. Die Regelung hat somit keine Nachteile für den Anlagenbetreiber.

Bei Direktvermarktern bzw. Bilanzkreisverantwortlichen entsteht aber ein zusätzlicher Aufwand bei der Abrechnung und der Bilanzierung. Noch ist unklar, ob dies auch entschädigt wird. Aufgrund der Komplexität des Systems wird man sehen müssen, ob das Ziel einer Kostenreduktion für die Engpassbewirtschaftung erreicht werden wird.