PV-Vergütung sinkt erneut

Zum 1. November werden die Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen wieder monatlich um 1% gesenkt.

Pünktlich zum 1. November hat die Bundesnetzagentur wieder den Zubau neuer PV-Anlagen veröffentlicht. In den letzten 6 Monaten wurden 1,59 Gigawatt (GWp) neue Photovoltaikanlagen in der Bundesrepublik errichtet. Dieser Betrag wird nun nach der Gesetzesmechanik auf ein Jahr hochgerechnet (verdoppelt). Die 3,19 GWp, die dabei herauskommen, liegen (knapp) über dem „Zubaukorridor“ von 2,5 GWp.Deshalb findet eine Absenkung der Vergütung von Neuanlagen um monatlich 1% statt.

Das bedeutet: Anlagen, die einen Monat später „betriebsbereit im Sinne des EEG“ werden, erhalten für die gesamte Laufzeit 1% weniger Vergütung als wären sie im Vormonat fertig geworden. Bestandsanlagen sind natürlich nicht betroffen.

Das EEG ist immer noch sehr attraktiv. Es bietet eine sichere zwanzigjährige Vergütung (plus dem Jahr der Inbetriebnahme) in ähnlicher Höhe wie der Direktverkauf vor Ort. Gleichzeitig bindet es niemanden. Gibt es eine bessere Vergütung direkt vor Ort, kann man jederzeit auch dorthin verkaufen – und, falls erforderlich, irgendwann wieder zurück ins EEG wechseln. Der Direktverkauf eines Teils des Stroms an Gebäudenutzer kann die interessantere Variante sein.

Dennoch hält der Verein seine Kritik an der Berechnung der Einspeisevergütung bei, da diese so berechnet wird, dass wir in Deutschland automatisch immer unter dem gesetzlich definierten „Wunschzubau“ liegen werden (s. Grafik).

Vergütung für zwischen 1. November 2018 und 31. Januar 2019 neu in Betrieb genommener Solaranlagen. Datenquelle: Bundesnetzagentur

Glücklicherweise sind Politiker keine Mediziner: Der Patient wäre längst tot, wenn auf acht Mal ordentlich ausatmen nur zwei Mal schwach einatmen folgen würde.