Künftig wird die Montage von Photovoltaikanlagen als wesentliche Tätigkeit des Dachdeckerhandwerks eingestuft und ist somit an eine Eintragung in die Handwerksrolle gebunden.
Bisher galt die reine Montage von Aufdach-Photovoltaikanlagen – insbesondere bei ballastierten Systemen ohne Dachdurchdringung – als „Minderhandwerk“, sodass sie auch von Betrieben ohne handwerkliche Eintragung durchgeführt werden konnte. Mit der neuen Regelung entfällt diese Möglichkeit.
Was bedeutet das für neue PV-Projekte?
Grundsätzlich begrüßen wir als Verein diese Entwicklung, da sie sicherstellt, dass Photovoltaikanlagen fachgerecht und mit Blick auf die baulichen Gegebenheiten eines Dachs installiert werden. Insbesondere bei Dachlasten, statischen Auswirkungen und bauphysikalischen Fragestellungen kann die Fachkompetenz des Dachdeckerhandwerks entscheidend zur Qualität und Langlebigkeit von Anlagen beitragen.
Allerdings hat diese Regelung auch spürbare Konsequenzen für die gesamte Branche und damit für Bürgerenergieprojekte wie unsere:
- Steigende Kosten: Durch die neue Eintragungspflicht wird die Anzahl der Betriebe, die PV-Montagen durchführen dürfen, eingeschränkt. Dies könnte die Preise für die Installation von Photovoltaikanlagen erhöhen.
- Möglicher Fachkräftemangel: Bereits heute gibt es Engpässe bei Fachkräften im Dachdeckerhandwerk. Die neue Regelung könnte den Wettbewerb um qualifizierte Montagebetriebe weiter verschärfen und zu längeren Wartezeiten führen.
- Bürokratischer Mehraufwand: Unternehmen, die bislang ohne handwerkliche Eintragung Photovoltaik-Montagen durchgeführt haben, müssen nun ihre Betriebsstruktur anpassen oder Kooperationen mit eingetragenen Handwerksbetrieben eingehen.
Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Photovoltaik auch in Zukunft für Bürgerinnen und Bürger erschwinglich bleibt. Die Energiewende braucht schnelle, einfache und wirtschaftliche Lösungen – Bürokratie darf hier nicht zum Hemmschuh werden.