Neues Klimaschutzgesetz: Epochaler Meilenstein?

Als „epochal“ lobte Minister Altmaier die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Nachbesserung seines Klimaschutzgesetzes. Das neue Klimaschutzgesetz sei nun ein „Meilenstein“, sagt er.

Das vom Bundeskabinett beschlossene neue Klimaschutzgesetz schweigt zu konkreten Maßnahmen, nur ein paar neue Ziele werden genannt. Daher stößt es auf massive Vorbehalte bei Wirtschaft, Industrie, Stromversorgern, Verkehrssektor, Landwirtschaft und Umweltverbänden. „Unausgegorene Pläne“, lautet deshalb auch das Urteil der Fridays-for-Future-Aktivistin Carla Reemtsma. „Als Vorbild stufen Forscher die Bundesrepublik trotz der neuen Ziele nicht mehr ein.“

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) legt in einer Stellungnahme dar, dass vor allem das Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien vervielfacht werden müsse, weil der Energiesektor besonders viel zur Erfüllung des Klimaschutzgesetzes beizutragen habe. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter: „Immer noch zementieren Subventionen für fossile Energieträger den Status quo eines fossilen Energiesystems und verzögern so den Einsatz erneuerbarer Energien. Um das Ziel von 65 Prozent Treibhausgas-Minderung bis 2030 zu erreichen, müssen fossile Energieträger den Erneuerbaren in allen Sektoren schneller als geplant weichen und faire Marktbedingungen für die Erneuerbaren geschaffen werden, sonst bleibt das Klimaschutzgesetz nur eine leere Hülle.“

Die Nutzung erneuerbarer Energien sei um den Faktor 2,4 von 455 Terawattstunden (TWh, 2019) auf 1084 TWh bis 2030 zu steigern und ein konkreter Zeitplan für den Abbau der Subventionen für fossile Energie vorzulegen. Wegen des steigenden Bruttostromverbrauchs durch E-Mobilität, Wärmepumpen und Grünen Wasserstoff müsse der Ökostromanteil erheblich gesteigert werden, von 242 TWh (2019) auf 575 TWh (2030). Dafür müssten Ausbaumengen und -pfade für Erneuerbare im EEG anpasst, Hemmnisse beseitigt und Flächen und Genehmigungen bereitgestellt werden. „Kleinteilige Reparaturen reichen hier nicht aus.“

Die Erhöhung der Flexibilität in der Stromerzeugung und dem Verbrauch ist ein entscheidender Faktor für die erneuerbare Energieerzeugung. Die Erneuerbaren können noch stärker Systemverantwortung und Dienstleistungen übernehmen. Deshalb sind Anreize für Lastverschiebungen bei Haushaltsverbrauchern und in der Industrie richtig zu setzen und Speicher verstärkt in das System zu integrieren. Das spart auch den teuren Ausbau großer Stromtrassen.

Eine weitere Kostenentlastung wäre die Reform der staatlich induzierten Strompreisbestandteile. Da wäre z.B. die Finanzierung der „Besonderen Ausgleichsregelung“ und der Kostenbefreiungen für stromintensive Industriebetriebe aus Haushaltsmitteln. Auch die Absenkung der Stromsteuer auf das europäisch mögliche Mindestniveau wäre eine sinnvolle Maßnahme.

„Bürgerenergie ist der Wegbereiter der Akzeptanz der Energiewende. Einschränkungen für die Eigenversorgung sollten abgebaut werden, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften bzw. Bürgerenergiegemeinschaften sind zu stärken und Speicher nicht länger als Erzeuger oder Letztverbraucher zu behandeln“, so Simone Peter.

Dezentral durch Bürger erzeugter Strom ist ein Schlüsselelement in der Verwirklichung der Energiewende und der Abmilderung der Klimakrise. Sonne und Wind sind bereit dafür und werden uns nicht im Stich lassen.


Mehr dazu:

https://www.bee-ev.de/fileadmin/Publikationen/Positionspapiere_Stellungnahmen/BEE/20210512_BEE-Stellungnahme_KSG.pdf

Das Grundgesetz gebietet den Klimaschutz.