Neues EEG ist rechtswidrig

2021 soll das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kommen. Doch es verstößt gegen europäisches Recht.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat ein Gutachten der Kanzlei von Bredow Valentin Herz vorgelegt, einer auf Energierecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei. Ergebnis: Der EEG-Entwurf der Bundesregierung weist zahlreiche Verstöße gegen die Richtlinie des Europäischen Parlaments auf. Dies gelte insbesondere für „Prosumer“, also private Verbraucher und Unternehmen, die ihren Solarstrom anteilig selbst verbrauchen und nicht vollständig ins öffentliche Netz einspeisen.

Die Pläne der Bundesregierung, künftig selbst genutzten Solarstrom weiterhin mit der EEG-Umlage zu belegen und diese Regelung nach 20 Jahren Betriebsdauer sogar noch zu verschärfen, verstoßen gegen die EU-Richtlinien zum Ausbau der Erneuerbaren. „Nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist der anteilige Selbstverbrauch von Solarstrom durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen und nicht zu verhindern” sagt Florian Valentin von der Berliner Kanzlei. „Das im EEG-Entwurf vorgesehene Eigenversorgungsverbot steht dazu in krassem Widerspruch.” Die derzeit vorgesehenen Belastungen erfüllten keine der durch die EU vorgegebenen Voraussetzungen.

Nach den Plänen des Gesetzgebers müssen Solaranlagenbetreiber bereits bei über 10 Megawattstunden solaren Selbstverbrauchs und einer Leistung der Solarstromanlage von über 20 kWp eine anteilige EEG-Umlage entrichten. Nach 20 Jahren Betriebsdauer soll die Umlage in Höhe von derzeit knapp 3 Cent sogar bereits für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom fällig werden.

Der BSW warnt vor einem Markteinbruch bei der Errichtung neuer Photovoltaik-Dächer und der Außerbetriebnahme tausender Solarstromanlagen, die nicht mehr wirtschaftlich arbeiten könnten. Ohne einen wirksamen Anreiz zur Eigenversorgung mit klimafreundlichem Solarstrom seien weder die Klimaziele noch die Ausbauziele der Bundesregierung für erneuerbare Energien erreichbar. Neben dem BSW fordern auch andere namhafte Verbände, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Verband der mittelständischen Wirtschaft, Änderungen am Gesetzesentwurf.

Die als „Sonnensteuer“ kritisierte EEG-Umlage muss endlich fallen. „Sie zählt neben vollkommen überzogenen Messanforderungen zu den größten Hürden für den Weiterbetrieb von einigen hunderttausend Solarstromanlagen, die nach 20 Jahren aus der Solarförderung fallen. Sie behindert die Nachrüstung alter Solarstromanlagen mit Batteriespeichern, E-Tankstellen und Wärmepumpen sowie die Errichtung neuer Solarstromanlagen“ sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW.

Auch der geplante Ausschluss solaren Eigenverbrauchs im Zusammenhang mit der vorgesehenen Einführung eines Ausschreibungssystems für Gebäude-PV ist nicht europarechtskonform. Nach dem Europarecht II muss solaren Eigenversorgern ein diskriminierungsfreier Zugang zu bestehenden Förderregelungen gewährt werden. Der Wechsel zu Ausschreibungen bei der Vergabe von Marktprämien würde das Klimaschutzengagement von mittelständischen Unternehmen behindern.

Die Befreiung von der EEG-Umlage würde Solaranlagenbetreiber auf Eigenheimen und im Gewerbe deutlich entlasten. Gerade in diesem Jahr zeigt die Photovoltaik wieder, dass sie ein wichtiger Bestandteil im deutschen Energiemix ist. Doch was würde eigentlich passieren, wenn tausende „alte“ PV-Anlagen, die noch Jahrzehnte arbeiten könnten, außer Betrieb gehen, weil sie durch die „Sonnensteuer“ nicht mehr rentabel sind? Wird der Kohleausstieg dann nach hinten verschoben?

Über 12% der Stromerzeugung in den ersten 9 Monaten 2020 kommt von Photovoltaik.

Wir brauchen viel mehr davon, nicht weniger.