30 % Abschreibung für PV-Anlagen ab Juli 2025
Das Herzstück des Programms: Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter – wie z. B. Photovoltaikanlagen – können ab dem 1. Juli degressiv mit 30 % im ersten Jahr abgeschrieben werden. Die Abschreibung reduziert sich in den Folgejahren, ermöglicht jedoch einen kräftigen Liquiditätsvorteil direkt zu Beginn.
Diese Regelung gilt für Investitionen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden – erste Projekte, die pünktlich zum Stichtag fertiggestellt werden, können die Vorteile bereits in wenigen Wochen nutzen!
Etwas genauer:
Für die Beiligungen an einkommensteuerpflichitgen Bürgersonnenkraftwerken lassen sich künftig erhebliche steuerliche Vorteile nutzen – etwa der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die neue degressive Abschreibung, die ab dem 1. Juli 2025 greifen soll.
Während Photovoltaikanlagen bislang nur mit 5 % linear pro Jahr abgeschrieben werden konnten, erlaubt die neue Regelung eine degressive Abschreibung von jährlich 30 % – auf den jeweiligen Restbuchwert. Das entspricht einer echten Beschleunigung der steuerlichen Entlastung:
Beispiel:
Wer investiert, kann in drei Jahren rund zwei Drittel der Investitionssumme abschreiben – exakt 65,7 %.
Wird zusätzlich ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) vorab genutzt, können nach drei Jahren sogar über 82 % der Investition steuerlich abgesetzt sein.
Dieser Effekt ist bei Photovoltaik besonders stark – stärker als bei Wirtschaftsgütern mit kürzerer Nutzungsdauer (z. B. EDV mit 5 Jahren), wo der Unterschied geringer ausfällt.
Das macht eine Beteiligung an Bürgersonnenkraftwerken nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch steuerlich hochattraktiv!
E-Mobilität wird ebenfalls belohnt
Auch der Umstieg auf elektrische Firmenfahrzeuge wird steuerlich begünstigt: 75 % Sonderabschreibung im ersten Jahr bei reinen Elektrofahrzeugen – bei einer Erhöhung der Preisgrenze auf 100.000 Euro. Wer PV-Strom zur Eigenladung nutzt, profitiert damit doppelt.
Jetzt handeln – Projekte anschieben lohnt sich
Auch wenn die gesetzliche Verabschiedung formal noch ansteht: Das Inkrafttreten zum 1. Juli ist politisch bereits gesetzt. Wer über ein geeignetes Dach verfügt oder ein PV-Projekt plant, sollte jetzt aktiv werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei – von der Erstberatung über die Wirtschaftlichkeitsberechnung bis hin zur schlüsselfertigen Umsetzung.
Werfen Sie doch gleich einen Blick in unser Teilnahmeformular:
Quelle:
www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/steuerpolitik-entlastung-unternehmen-100.html