Neue steuerliche Vorteile für Bürgersonnenkraftwerke

Bereits ab dem 1. Juli 2025 tritt das neue Investitionsförderprogramm der Bundesregierung in Kraft. Mit verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen soll gezielt in die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen investiert werden. Auch Photovoltaikanlagen profitieren erheblich.

30 % Abschreibung für PV-Anlagen ab Juli 2025
Das Herzstück des Programms: Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter – wie z. B. Photovoltaikanlagen – können ab dem 1. Juli degressiv mit 30 % im ersten Jahr abgeschrieben werden. Die Abschreibung reduziert sich in den Folgejahren, ermöglicht jedoch einen kräftigen Liquiditätsvorteil direkt zu Beginn.
Diese Regelung gilt für Investitionen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden – erste Projekte, die pünktlich zum Stichtag fertiggestellt werden, können die Vorteile bereits in wenigen Wochen nutzen!

Etwas genauer:
Für die Beiligungen an einkommensteuerpflichitgen Bürgersonnenkraftwerken lassen sich künftig erhebliche steuerliche Vorteile nutzen – etwa der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die neue degressive Abschreibung, die ab dem 1. Juli 2025 greifen soll.

Während Photovoltaikanlagen bislang nur mit 5 % linear pro Jahr abgeschrieben werden konnten, erlaubt die neue Regelung eine degressive Abschreibung von jährlich 30 % – auf den jeweiligen Restbuchwert. Das entspricht einer echten Beschleunigung der steuerlichen Entlastung:

Beispiel:
Wer investiert, kann in drei Jahren rund zwei Drittel der Investitionssumme abschreiben – exakt 65,7 %.
Wird zusätzlich ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) vorab genutzt, können nach drei Jahren sogar über 82 % der Investition steuerlich abgesetzt sein.

Dieser Effekt ist bei Photovoltaik besonders stark – stärker als bei Wirtschaftsgütern mit kürzerer Nutzungsdauer (z. B. EDV mit 5 Jahren), wo der Unterschied geringer ausfällt.

Das macht eine Beteiligung an Bürgersonnenkraftwerken nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch steuerlich hochattraktiv!

E-Mobilität wird ebenfalls belohnt
Auch der Umstieg auf elektrische Firmenfahrzeuge wird steuerlich begünstigt: 75 % Sonderabschreibung im ersten Jahr bei reinen Elektrofahrzeugen – bei einer Erhöhung der Preisgrenze auf 100.000 Euro. Wer PV-Strom zur Eigenladung nutzt, profitiert damit doppelt.

Jetzt handeln – Projekte anschieben lohnt sich
Auch wenn die gesetzliche Verabschiedung formal noch ansteht: Das Inkrafttreten zum 1. Juli ist politisch bereits gesetzt. Wer über ein geeignetes Dach verfügt oder ein PV-Projekt plant, sollte jetzt aktiv werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei – von der Erstberatung über die Wirtschaftlichkeitsberechnung bis hin zur schlüsselfertigen Umsetzung.

Werfen Sie doch gleich einen Blick in unser Teilnahmeformular:

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Quelle:
www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/steuerpolitik-entlastung-unternehmen-100.html