Neue Dächer – neue Energie

Unter der Solarpflicht (solare Baupflicht) werden Regelungen von Städten oder Bundesländern verstanden, bei denen Eigentümer von Neu- und Bestandsgebäuden zur Installation von Solaranlagen verpflichtet werden (Photovoltaik oder Solar-Thermie).

Bereits jetzt gilt die solare Baupflicht in einzelnen Städten. So führte Waiblingen 2006 als erste deutsche Stadt eine Solarpflicht ein und auch in Tübingen gilt eine Solarpflicht bei Neubauten. In Amberg wurde eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten 2019 vom Gemeinderat beschlossen. Jetzt ziehen auch die ersten Bundesländer mit Plänen für eine Solarpflicht nach.

Hamburg hat mit seinem neuen Klimaschutzgesetz eine Photovoltaik-Pflicht eingeführt. Die Pflicht soll ab 2023 für alle Neubauten gelten, einige Bestimmungen sind aber auch schon ab 2021 gültig. Für Bestandsgebäude, die eine vollständige Dachsanierung durchführen, soll die Pflicht ab 2025 gelten.

Auch in Baden-Württemberg wurde eine Solarpflicht beschlossen. Ab 2022 müssen alle neuen Nicht-Wohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden. Eine Pflicht für Wohngebäude besteht somit noch nicht. Bremen ist nach Hamburg und Baden-Württemberg das dritte Bundesland, das eine Solarpflicht einführen möchte. Wie auch in Hamburg soll die Pflicht für neue Wohn- und Nicht-Wohngebäude (z.B. Gewerbe) gelten. Auch Bayern hat eine Solarpflicht geplant.

„Wir sind das erste Bundesland, in dem auf Neubauten im Nicht-Wohnbereich standardmäßig eine Solaranlage installiert wird“, sagt Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). „Das ist innovativ und mutig. So wird Bauen modern und Klimaschutz zur Selbstverständlichkeit.“ Die Photovoltaik sei nicht nur wichtig für den Klimaschutz, sondern sichere und schaffe auch Arbeitsplätze.

Untersteller weist auf das enorme Flächenpotenzial hin, das es beispielsweise auf Lager- und Produktionshallen oder Parkhäusern gebe, und auch wirtschaftlich gesehen ist die Produktion und Nutzung eigener Energie kostensparend. Aber auch über den Nicht-Wohnbereich hinaus müsse eine allgemeine Photovoltaik-Pflicht kommen. Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat als Notiz zum EEG21 die Einführung einer bundesweiten Photovoltaik-Pflicht für Neubauten oder bei großen Sanierungen gefordert.

Es ist zu erwarten, dass bald auch weitere Bundesländer eine Solarpflicht für Neubauten einführen. In Berlin fordern die Grünen und Umweltverbände bereits seit längerem eine Solarpflicht und auch Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) kündigte an, eine Solarpflicht einführen zu wollen. „Ich halte das für vertretbar, weil solche Anlagen sich schon heute rechnen“, sagt der Minister. „Außerdem sind kleine Solaranlagen auf vielen Dächern sinnvoll, weil Flächen für große Solarparks in der Landschaft rar sind.“

Noch gibt es lediglich regionale oder lokale Beispiele in Europa. Wien hat eine Solarpflicht für alle neuen Gebäude in der österreichischen Hauptstadt beschlossen. Auf den spanischen Balearen-Inseln sind PV-Anlagen auf großen Dächern, Parkhäusern, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden obligatorisch. In der niederländischen Stadt Utrecht müssen Dächer begrünt werden oder Solarmodule tragen.

Globaler Vorreiter ist der US-Bundesstaat Kalifornien, der Solaranlagen auf neuen Wohngebäuden Anfang 2020 zur Pflicht gemacht hat. Wenige Wochen nach Inkrafttreten wurde die Regelung allerdings aufgeweicht: Die kalifornische Hauptstadt Sacramento erhielt die Erlaubnis, Bauherren, die keine Solarmodule auf ihren Dächern möchten, alternativ an einer kommunalen Freiflächenanlage zu beteiligen.

Neue Dächer – neue Energie, das wird Schule machen. Das Potenzial ist groß, es ist wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll, es rechnet sich für alle Beteiligten und die Umwelt.