Steuerpflichtige Photovoltaikanlagen werden über 20 Jahre abgeschrieben. Das ergibt linear (100/20=) 5% Abschreibungen pro Jahr. Degressiv können bei Anlagen, die vor dem 1.1.2025 ans Netz gehen, anfänglich die doppelten Abschreibungen, also 10%, vorgenommen werden.
Beispiel Abschreibung einer Photovoltaikanlage, linear vs.degressiv in den ersten 5 Jahren.
Jahr | Buchwert linear | Abschreibung linear | Buchwert degressiv | Abschreibung degressiv |
1 | 30.000 € | 1.500 € | 30.000 € | 3.000 € |
2 | 28.500 € | 1.500 € | 27.000 € | 2.700 € |
3 | 27.000 € | 1.500 € | 24.300 € | 2.430 € |
4 | 25.500 € | 1.500 € | 21.870 € | 2.187 € |
5 | 24.000 € | 1.500 € | 19.683 € | 1.968 € |
| Summen: | 7.500 € |
| 12.285 € |
Bei einem Steuersatz von 40% macht das in den ersten fünf Jahren einen Unterschied von rd. 1.900 Euro nach Steuern aus.
Natürlich kann eine Anlage über die Laufzeit von 20 Jahren insgesamt nur zu 100% abgeschrieben werden, egal ob linear oder degressiv. Schneller abschreiben verschiebt Steuern also nur in die Zukunft und erspart sie nicht ganz. Aber in der Zukunft verfügt man vielleicht über bessere Steuersätze oder kann dann besser über die Mittel verfügen.
Achtung: Steuerfreie PV-Anlagen
Vorsicht ist geboten, damit nicht unbeabsichtigt in steuerfreie PV-Anlagen investiert wird. Nach § 3 Nr. 72 EStG sind nämlich Anlagen kleiner als 30 kWp auf Gebäuden grundsätzlich einkommensteuerfrei. Folglich werden sie auch nicht abgeschrieben und die Kosten werden einkommensteuerlich nicht erfasst. Wer abschreiben möchte, muss aber in einkommensteuerpflichtige Projekte investieren. Gerne suchen wir ein passendes Projekt für Sie heraus. Hier geht es zu den aktuellen Projekten.
Redaktioneller Hinweis: Die ursprüngliche Veröffentlichung enthielt falsche Daten in der Tabelle. Sie wurden am 16.9.2024 gegen 10 Uhr durch die korrekten Werte ersetzt.