Keine EEG-Vergütung mehr bei negativen Strompreisen?

Mit dem neuen Gesetz wird für neue PV-Anlagen keine EEG-Vergütung mehr ausgezahlt, sobald der Strompreis negativ ist. Doch was bedeutet das für die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen?

Um weiterhin Planungssicherheit für Betreiber von PV-Anlagen zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber einen Kompensationsmechanismus eingeführt. Dieser sorgt dafür, dass negative Strompreise nicht zu dauerhaften Vergütungsausfällen führen. Stattdessen werden die betroffenen Stunden an das Ende der 20-jährigen EEG-Laufzeit angehängt.
Wie funktioniert der Mechanismus?

Fallen in mehreren aufeinanderfolgenden Stunden negative Strompreise an, entfällt die EEG-Vergütung für diesen Zeitraum. Der neue Mechanismus stellt jedoch sicher, dass die ausgefallene Vergütung am Ende der EEG-Laufzeit durch eine entsprechende Verlängerung ausgeglichen wird. Betreiber verlieren diese Stunden also nicht dauerhaft.

Beispiel:
Ein Bürgersonnenkraftwerk erhält EEG-Vergütung für 20 Jahre. Das EEG geht von 950 Volllaststunden pro Jahr aus, was umgerechnet 3.800 Volllastviertelstunden ergibt.
Die Anzahl der negativen Strompreis-Viertelstunden wird mit einem Faktor von 0,5 multipliziert, um die reale Einspeiseleistung zu berücksichtigen. Diese Stunden werden dann am Ende der Laufzeit gutgeschrieben.
Falls eine Anlage innerhalb der 20 Jahre insgesamt 200 betroffene Stunden aufweist, verlängert sich die EEG-Förderung um diese 200 Stunden. Das bedeutet, dass Betreiber nach Ablauf der regulären 20 Jahre für diese zusätzlichen Stunden weiterhin EEG-Vergütung erhalten. Zur fairen Verteilung der Verlängerung über das Jahr gibt es einen Berechnungsschlüssel, der monatlich die entsprechenden Volllaststunden zuweist.
 

Wie wir mit der Regelung umgehen:

  • Überwachung 
    Unsere Monitoring-Systeme erfassen die Auswirkungen negativer Strompreise, sodass wir schnell reagieren können.
  • Anpassung der Mietverträge
    Unsere Mietverträge für Bürgersonnenkraftwerke berücksichtigen den Kompensationszeitraum bereits von Anfang an.
  • Optimierung des Direktverbrauchs
    Viele unserer Bürgersonnenkraftwerke speisen den Strom direkt ins Gebäude ein. Perspektivisch werden weitere Anlagen auf dieses Modell umgestellt.
  • Einsatz von Speichern
    Speichertechnologien helfen dabei, Phasen mit negativen Strompreisen zu überbrücken und den Eigenverbrauch zu maximieren.

Fazit
Für Bürgersonnenkraftwerke entstehen durch die neue Regelung kaum wirtschaftliche Nachteile. Durch intelligente Speicherlösungen und optimierte Direktnutzung lassen sich die Auswirkungen negativer Strompreise gezielt minimieren.
 

Mehr zum Thema finden Sie im Artikel des PV-Magazins: 

www.pv-magazine.de/2025/02/07/wie-der-neue-kompensationsmechanismus-zur-verlaengerung-der-eeg-foerderung-wegen-negativer-strompreisstunden-im-detail-funktioniert/

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