Jetzt noch an den Investitionsabzugsbetrag (IAB) denken!

Das Jahr neigt sich dem Ende zu – und damit auch die wichtige Frage: Haben Sie Ihren IAB und die damit verbunden Steuervorteilen genutzt?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eines der wirkungsvollsten steuerlichen Instrumente für alle, die eine Photovoltaikanlage planen. Er ermöglicht, bis zu 50 % der geplanten Investition bereits vorab steuerlich geltend zu machen – lange bevor die Anlage errichtet oder ans Netz angeschlossen ist.

Doch zum Jahresende sollten Betreiber und Investoren nicht nur an neue IABs denken, sondern auch prüfen, ob ältere IABs bald verfallen.

Wichtig: Wer vor Jahren einen IAB gebildet hat, muss jetzt handeln!

Ein IAB gilt nur maximal drei Jahre. Das bedeutet:
Wurde ein IAB z. B. 2022 gebildet, muss die PV-Anlage spätestens 2025 angeschafft werden.

Andernfalls muss der IAB rückwirkend korrigiert werden – oft mit steuerlichen Nachteilen.

Gerade in Zeiten voller Auftragsbücher, Lieferengpässen oder langwieriger Netzanschlüsse lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen:

  • Steht die damals geplante Investition schon? Oder läuft die Drei-Jahres-Frist ab?

Wie funktioniert der IAB grundsätzlich?
Sie planen innerhalb der nächsten drei Jahre den Bau oder Erwerb einer PV-Anlage.
Bis zu 50 % der Investitionssumme können Sie bereits jetzt steuerlich abziehen.
Bei Anschaffung innerhalb der Frist wird der IAB verrechnet und kann in Kombination mit Sonderabschreibungen zusätzliche Vorteile bringen.

Mehr Details?
Alle steuerlichen Aspekte – von IAB über lineare AfA bis Sonderabschreibung – erklären wir ausführlich in unserem Fachartikel:
„Geld verdienen mit der Energiewende: Photovoltaik richtig abschreiben“

Schauen Sie gerne in unsere Projektliste – vielleicht ist dort bereits das passende Projekt für Sie dabei.

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Wer geschickt investieren möchte, der sollte sich mit Abschreibungen auseinandersetzen.