Gute Nachricht: Eigenverbrauch jetzt gesetzlich geschützt

Die EnWG-Novelle stärkt Solarstromnutzer – nur die Einspeisung darf gedrosselt werden, nicht aber die Nutzung im Gebäude.

Bislang herrschte bei vielen Betreiberinnen und Betreibern Unsicherheit:

Was passiert, wenn das Stromnetz voll ist? Wird dann auch der Eigenverbrauch einer Photovoltaikanlage heruntergeregelt? Also genau der Strom, den man selbst nutzt und der wirtschaftlich am meisten bringt?
 

Diese Frage ist nun endgültig beantwortet.

Mit der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Bundestag klargestellt, dass der Eigenverbrauch nicht mehr einfach abgeschaltet werden darf. Abregelungen beziehen sich nur auf die Einspeisung, nicht auf den im Gebäude genutzten Solarstrom.

Der Bundestagsabgeordnete Christian Moser (CSU) bewertet die Neuregelung in eindeutigen Worten:

Selbst produzierter Strom soll auch genutzt werden können, wenn die PV-Anlage wegen Netzüberlastung abgeregelt werden muss. Der Eigenverbrauch von Solarstrom wird im neuen Energiewirtschaftsgesetz explizit geschützt.“ Quelle: Merkur.de, 10.12.2025

Damit ist klar: Eigenverbrauch genießt in Deutschland jetzt einen besonderen gesetzlichen Schutzstatus.

Warum das für unsere Anlagen so wichtig ist

1. Der wirtschaftlich wertvollste Strom bleibt sicher nutzbar

Der vor Ort verkaufte Solarstrom bringt mehr als die weniger gut bezahlte Netzeinspeisung – und genau dieser Vorteil bleibt auch in Zeiten hoher Netzauslastung bestehen. Besonders wichtig für Anlagen, die ab 2025 errichtet wurden, da diese durch das Solarspitzengesetz im Gegensatz zu Altanlagen keine Entschädigung für die Abregelung der Netzeinspeisung mehr erhalten.

2. Abregelungen betreffen nur noch die Einspeisung

Betroffene Anlagen reduzieren dann lediglich den Überschuss, der ins Netz gehen würde. Die Versorgung der Stromkunden vor Ort, Schulen, Geschäfte oder Betriebe läuft einfach weiter.

3. Unsere Projektstrategie wird bestätigt

Da die Sonneninitiative seit Jahren fast ausschließlich Anlagen mit Versorgung der Liegenschaft plant, stärkt die Gesetzesänderung genau die Anlagen, die unseren Teilnehmern und auch Stromkunden den größten Nutzen bringen.

Technik: Wir stellen sukzessive auf neue Lösungen um

Die Gesetzeslage ist klar, doch nicht jede ältere Anlage kann Einspeisung und Eigenverbrauch technisch getrennt steuern.

Wir führen entsprechende technische Lösungen schrittweise bei den Projekten ein, die keine Entschädigung für die Netzabregelung erhalten. So kann auch bei Abregelungen künftig weiter wertvoller Strom an die Liegenschaft geliefert werden.

Fazit: Ein starkes Signal für Eigenverbrauch und Energiewende

  • Der Gesetzgeber schützt den Eigenverbrauch ausdrücklich
  • Betreiber können den Solarstrom zuverlässig weiter im Gebäude nutzen
  • Abregelungsverluste sinken
  • Speicher, E-Mobilität und Wärmepumpen werden noch attraktiver

Für uns als Projektierer und Betreiber ist das ein klarer Rückenwind:

Die Nutzung des Sonnenstroms vor Ort, also direkt vom Dach in das Gebäude, ist der eigentliche Motor der Energiewende – und jetzt auch rechtlich abgesichert wie nie zuvor.

Wenn Sie eine solche Anlage mit Eigenverbrauch suchen, melden Sie sich gerne über unser Teilnahmeformular.

Auch Erneuerbare müssen zur Netzstabilität beitragen.

Wenn zu viel Strom im Netz ist, werden sie abgeregelt.

Das gilt aber für den Strom, der direkt im Gebäude genutzt wird. So wie hier bei den Mainfränkischen Werkstätten.