Für 20 Jahre, zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme, erhalten Photovoltaikanlagen die feste Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Was passiert danach? Kann die Anlage weiter betreiben werden?
Ja, die Anlage kann weiter betrieben werden. Der Gesetzgeber war so großzügig, den Einspeisevorrang auch auf die sog. „Ü20-Anlagen“ auszudehnen, d.h. der Netzbetreiber muss den Strom in sein Netz aufnehmen. Es gibt sogar eine Vergütung dafür.
Soweit die gute Nachricht. Jetzt die Details:
Weiterbetrieb ohne Änderungen
Eine Anlage, die 2004 in Betrieb genommen wurde, erhält bis Ende 2024 noch über 55 ct/kWh. Sie hat schließlich auch ein Vielfaches einer heutigen Anlage gekostet. Unternimmt man nichts, wird nach Ablauf der 20 Jahre der ins Netz eingespeiste Strom nach § 53 Abs. 4 EEG mit dem sog. Marktwert Solar vergütet. Hiervon wird allerdings noch ein Betrag für die Vermarktung des Stroms abgezogen. Die Werte variieren je nach Marktlage, momentan (Ende 2024) kann man von von 4-6 ct/kWh ausgehen, wir rechnen im Folgenden mit 5 ct/kWh. Davon wird die Vermarktungspauschale, der sog. „Abzugsbetrag für ausgeförderte Anlagen“ abgezogen. Für 2025 sind dies 0,715 ct/kWh.
Im Ergebnis erhalten Sie ab 1.1.2025 für diese Anlage nur noch etwa 4,3 ct/kWh, also weniger als ein Zehntel als bisher. Dies dürft die Kosten in den meisten Fällen decken, aber mit „Geld verdienen“ ist es vorbei.
Umstellung auf Eigenverbrauch
Vor Ort zahlen die meisten Endkunden zwischen 30 und 40 ct/kWh für Strom aus dem Netz. Die kann man für jede Kilowattstunde einsparen, die man selbst nutzt. Dafür muss aber ein zusätzlicher Zähler eingebaut werden, wenn bisher nur ins Netz eingespeist wurde. Diese Umstellung ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen und im Marktstammdatenregister zu melden.
Wieviel man dadurch verdient, oder – genauer gesagt – spart hängt davon ab, wieviel Strom man künftig verbraucht, wenn die Sonne scheint. Durch angepasstes Nutzungsverhalten kann man viel zur Erhöhung des Eigenverbrauchs tun. Wenn das nicht reicht, hilft auch ein Batteriespeicher.
Nutzt man 50% des Stroms und die Hälfte geht ins Netz kommt man beispielsweise auf (50% * 35 ct/kWh + 50% * 4,3 ct/kWh =) 19,65 ct/kWh. Damit kann eine Anlage die Kosten gut decken und es bleibt noch etwas zum „Geld verdienen“.
Aus Alt mach Neu
Um wieder in den Genuss einer kostendeckenden Einspeisevergütung zu kommen, gibt es einen Trick: Im Sinne des EEG ist ein einziges Modul schon eine Anlage. Man kann also an gleicher Stelle einfach eine neue Anlage (Module) montieren. Wechselrichter, Unterkonstruktion und Verkabelung können weiterverwendet werden, Module kosten heute fast nichts mehr. Das teuerste dürfte die Montage sein. Die alte Anlage wird dann beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister abgemeldet und die neue wird angemeldet. Für sie gilt dann die neue Vergütung wieder für die nächsten 20 Jahre, die zurzeit (Ende 2024) bei etwa 12,5 ct/kWh bei reiner Netzeinspeisung und 8 ct/kWh bei gleichzeitigem Eigenverbrauch liegt.
Wichtig ist, diesen Neubau nicht dem sog. „Repowering“ zu verwechseln. Es gibt nämlich im EEG die Möglichkeit, dass man bei einer Anlage die Module austauscht. Dann geht die „alte“ Vergütung auf die neuen Module über. Hier soll dies gerade nicht passieren. Stattdessen wird die alte Anlage entfernt und an gleicher stelle eine neue montiert. Dass Teile der alten Anlage weiter verwendet werden, steht dem nicht entgegen.
Fazit
Nichts tun ist – wie oft im Leben – die schlechteste Möglichkeit, eine Ü20-Anlage weiter zu betreiben. Optimal ist die Umstellung auf Eigenverbrauch, wenn im Gebäude genug Strom verbraucht wird. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte eine „Neuanlage“ an gleicher Stelle erwägt werden. Da keine Unterkonstruktion, keine Wechselrichter oder kein Umbau der Hauselektrik nötig ist, ist das viel günstiger als eine komplett neue Anlage. Module kosten heute nicht mehr als 150 € pro kWh, also weniger als 3% der Gesamtkosten, die die Ü20-Anlage seinerzeit gekostet hat.