Ob eine Anlage 900 oder 990 kWh pro kWp erzeugt, macht einen Unterschied von 10% im Ertrag. Wenn der Strom für 14 ct/kWh statt für 8 ct/kWh verkauft werden kann, liegen die Mehrerlöse bei 75%. Das ist ein riesiger Unterschiede, der nicht von Ausrichtung, Abschattung oder Auslegung, sondern allein vom Standort, dem passenden Betreibermodell und guten Verträgen abhängen.
Doch verschaffen wir uns erst einmal einen groben Überblick über die verschiedenen Strompreise und Vermarktungsformen für Sonnenstrom.
Vermarktungsform | Abrechnung über | Preis von | Preis bis | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|---|---|---|
Freier Verkauf auf dem Strommarkt | Direktvermarkter | 3 ct/kWh | 10 ct/kWh | Keine Beschränkungen durch das EEG | Preis schwankt stark |
Gesetzliche EEG-Vergütung* | Netzbetreiber | 7 ct/kWh | 11 ct/kWh | Fixer Preis über ges. Laufzeit | Nur 20 Jahre |
Unentgeltliche Abnahme | Netzbetreiber | 0 ct/kWh | 0 ct/kWh | Einfache Umsetzung | Kein Erlös |
Verkauf an mehrere private Gebäudenutzer | Mieterstrom-Dienstleister | 20 ct/kWh | 25 ct/kWh | Hohe Erlöse | Aufwändige Abrechnung und Messung, schwankende Abnahme |
Verkauf an einen gewerblichen oder kommunalen Gebäudenutzer | selbst | 14 ct/kWh | 22 ct/kWh | Hohe Erlöse | schwankende Abnahme |
*) Nur für 20 Jahre zzgl. des Inbetriebnahmejahres. Zu Zeiten negativer Strompreise wird keine Vergütung gezahlt. Die vergütungsfreien Zeiten werden an die 20 Jahre angehängt.
Generell gilt: Der Verkauf vor Ort erzielt fast doppelt so hohe Erträge wie die Netzeinspeisung über den freien Verkauf oder die EEG-Vergütung. Bedingung für die Vor-Ort Lieferung ist jedoch, dass der Strom nicht über ein öffentliches Netz geleitet wird. Das bedeutet fast immer, dass sich die Anlage auf dem Grundstück wie der Verbraucher befinden muss.
Die Kunst des Projektierers besteht also darin, sonnige Standorte zu finden, an denen ein möglichst großer Teil des Stroms vor Ort verbraucht werden kann. Nicht der Gesamtverbrauch der Liegenschaft ist dabei entscheidend, sondern der Teil, der tagsüber während der Produktionszeiten der Photovoltaikanlage benötigt wird.
Simulieren kann man dies über eine sog. Lastganganalyse. Unter einem Lastgang versteht man die viertelstündliche Messung des Stromverbrauchs über das Jahr, was 35.040 Einzelwerte (bei Nicht-Schaltjahren) ergibt. Dieser wird dem Erzeugungsgang der Anlage – tatsächlich oder simuliert – gegenübergestellt.
Man erhält die sog. Eigenverbrauchsquote. Sie gibt an, wieviel Prozent des Sonnenstroms einer Anlage direkt im Gebäude verbraucht wird. Hierfür erhält der Anlagenbetreiber den mit dem Gebäudenutzer vereinbarten Stromverkaufspreis. Die nicht im Gebäude verbrauchte Energie fließt in das öffentliche Stromnetz. Hierfür bekommt der Anlagebetreiber die Einspeisevergütung.
Die durchschnittliche Vergütung errechnet sich also wie folgt:
Durchschnittsvergütung =
Vergütung Stromverkauf vor Ort x Eigenverbrauchsquote +
Einspeisevergütung x (1 - Eigenverbrauchsquote)
Beispiel: Eine Anlage erhalt eine Einspeisevergütung von 8 ct/kWh und hat einen Stromliefervertrag über 18 ct/kWh abgeschlossen. Die Eigenverbrauchsquote beträgt 60%.
Durchschnittsvergütung =
18 ct/kWh x 0,6 + 8 ct/kWh x (0,4) =
10,8 ct/kWh + 3,2 ct/kWh =
14 ct/kWh
Zu beachten ist allerdings, dass Anlagen die zu 100% ins Netz einspeisen, eine höhere Einspeisevergütung erhalten als Anlagen, die – auch wenn es nur eine Kilowattstunde ist – zusätzlich auch das Gebäude direkt beliefern. In der Praxis lohnen sich also Anlagen mit einer geringen Eigenverbrauchsquote nicht. Glücklicherweise erlaubt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Aufteilung einer solchen Anlage in eine mit reiner Netzeinspeisung und eine mit Eigenverbrauch.
Die anfänglich erwähnte Anlage müsste im Beispiel statt 900 kWh/kWp ganze 1.575 kWh/kWp erzeugen, um die gleiche Rendite mit den EEG-Vergütungssätzen zu erzielen. Dies ist in Deutschland physikalisch nicht möglich und nur in den ertragreichsten Regionen dieser Welt erreichbar.
Fazit:
Der Strompreis ist DER entscheidende Faktor für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen und schlägt andere Einflussfaktoren wie Ausrichtung und Anlagenqualität in der Bedeutung bei weitem.
Ist der Anlagebetreiber gleichzeitig der Stromnutzer kann der Mehrwert durch die Einsparungen beim Netzbezug realisiert werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Anlagenbetreiber bei einem einzigen Stromverbraucher direkt mit diesem abrechnen, bei mehreren Stromverbrauchern über das Mieterstrommodel oder sog. die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.