Fast 5 Gigawatt PV-Zubau in 2020

Der Dezember hatte es nochmal in sich: Mehr als 525 Megawatt (MW) neu installierte PV-Anlagen kamen hinzu. Damit war er der stärkste Monat 2020.

Mit 525,409 MW war der letzte Monat des Jahres der zubaustärkste und der einzige, in dem die 500-MW-Marke geknackt wurde. Insgesamt summierte sich der Brutto-Zubau aller PV-Anlagen auf 4.884,701 MW (Quelle: Bundesnetzagentur). Für 2019 hatte die Bundesnetzagentur noch einen Brutto-Zubau von 3.944 MW ermittelt.

Auf Anlagen außerhalb der EEG-Ausschreibungen entfielen im Dezember nach Angaben der Behörde gut 397,5 MW – der höchste Monatswert in diesem Segment für 2020. Für das Gesamtjahr entfielen laut Bundesnetzagentur etwa 3.991 des Zubaus auf PV-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen.

Mit dem neuen EEG 2021 ist eine neue Berechnung der Degression der Solarförderung ab 1. Februar in Kraft. Um die Höhe zu ermitteln zählen nur noch PV-Anlagen, die außerhalb der Ausschreibungen installiert wurden. Für die Höhe der Vergütungssätze zwischen Februar und April 2021 sind dabei die Registrierungen im Marktstammdatenregister zwischen Oktober und Dezember 2020 relevant. Sie werden mit vier multipliziert, um den Brutto-Zubau auf das Gesamtjahr hochzurechnen.

Da der Brutto-Zubau mehr als 1.000 MW über dem EEG-Zubauziel von 2.500 MW liegt, beträgt die Degression für die kommenden drei Monate jeweils 1,4 Prozent. Vor der Einführung der neuen Berechnungsmethode lag die monatliche Absenkung für die vergangenen drei Monate erstmals sogar bei 1,8 Prozent.

Die für den Mieterstrom gemeldeten Anlagen blieben dagegen auch im Dezember gering (2,1 MW). Doch auch dies war für das vergangene Jahr der Höchstwert. Über das ganze Jahr sind Anlagen mit 16,312 MW für den Mieterstromzuschlag bei der Bundesnetzagentur registriert worden.

Neu am EEG 2021 ist auch, dass sich die Ermittlung des PV-Mieterstromzuschlags nicht mehr aus dem anzulegenden Wert aus der Direktvermarktung ergibt, er ist nun ein separater Wert. Im Februar beträgt er je nach Größe der PV-Anlage zwischen 3,74 und 2,34 Cent pro Kilowattstunde.

Der Zuschlag kann für PV-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung beantragt werden. Die für die Direktvermarktung und Einspeisevergütung ermittelte Degression wird auch auf den Mieterstromzuschlag angewendet. Damit sinken die Sätze im März und April um jeweils weitere 1,4 Prozent.

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