EEG-Umlage sinkt erstmals nennenswert

Um rund 5,7 Prozent, von knapp 6,8 auf 6,405 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), sinkt die EEG-Umlage 2019 erstmals nennenswert. Zwar gab es von 2014 auf 2015 und im vergangenen Jahr schon kleine Absenkungen, diese lagen jedoch jeweils nur bei rund einem Prozent.

Freuen können sich darüber zum Beispiel die Stromkunden des Vereins, die von den Bürgersonnenkraftwerken mit Sonnenstrom versorgt werden. Ihre Stromrechnung, die der Verein stellvertretend für die Teilnehmer stellt, wird um 0,4 ct/kWh günstiger.

Auch für Pächter von Photovoltaikanlagen, die Strom von der gepachteten Anlage beziehen wird es billiger, allerdings nur um rund 0,16 ct/kWh. Denn Pächter zahlen sowieso nur 40% der EEG-Umlage.

Eigentlich müsste der Strom auch für alle anderen Stromkunden billiger werden, denn die EEG-Umlage macht rund ein Viertel des Strompreises aus. Leider werden gleichzeitig die Netzentgelte erhöht, das frisst die Senkung wieder auf.

Profitieren von der Absenkung der EEG-Umlage können also nur Photovoltaikanlagen, die den Strom direkt vor Ort produzieren und verbrauchen. Denn Netzentgelte fallen für den Stromverbrauch vom eigenen Dach gar nicht an.

In den kommenden Jahren wird die EEG-Umlage weiter leicht sinken. Dies wird sich verstärken, wenn ab 2020 für die ersten Anlagen mit hohen Vergütungsansprüchen der Vergütungszeitraum ausläuft.

Schon heute könnte die EEG-Umlage um weitere 1,6 ct/kWh gesenkt werden, wenn die sogenannte „stromkostenintensive Industrie und Schienenbahnen“ nicht ganz von der EEG-Umlage befreit wären. Gegen diesen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz klagt der Verein und möchte die zugrunde liegende „Besondere Ausgleichsregelung“ im Erneuerbare-Energien-Gesetz zu Fall bringen (mehr Infos dazu unter www.eeg-klage.de).

So entwickelte sich die EEG-Umlage von 2008 bis 2019

Die Stadt Frankfurt profitiert mit einer Preissenkung von 0,4 ct/kWh für den Strom vom Bürgersonnenkraftwerk Fraport Arena