EEG-Klage nicht zugelassen – Wir machen weiter

Die 1. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die von uns eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die „Besondere Ausgleichsregelung“ nicht zur Entscheidung angenommen.

Hauptgrund für die Nichtzulassung der EEG-Klage ist, dass der Verein die Interessen seiner Teilnehmer*innen an den Projekten bzw. den Stromkunden in den betroffenen Liegenschaften nur als Betreiber und Verwalter indirekt vertritt und laut den Verfassungsrichtern selbst nicht unmittelbar geschädigt ist. Somit hat er nicht hinreichend dargelegt, in seinen eigenen Rechten verletzt zu sein.

Eine weitreichende Interpretation, die die ungerechte Verteilung der Kosten der Energiewende auf die Schultern aller Stromkunden*innen legitimiert. Schließlich tragen alle, bis auf die großen energieintensiven Unternehmen, die Kosten.

Leider ist der Verein nun vorerst damit gescheitert, die an vielen Stellen ungerechte EEG-Umlage zu reformieren. Denn nicht nur die „Besondere Ausgleichsregelung“ ist laut Meinung vieler Experten ungerecht und illegitim.

So wird ein Großteil der von allen kleinen Stromkunden*innen erhobenen Umlage nicht nur für den Ausbau der erneuerbaren Energien genutzt, sondern für viele Quersubventionierungen verschiedenster Akteure im gesamten Strommarkt verwendet. Weiterhin wird sie seit vielen Jahren seitens der Politik künstlich hochgetrieben, obwohl die Gestehungskosten für erneuerbaren Strom stetig sinken. Vereinfacht heißt dies: je niedriger der Börsenstrompreis, desto höher die EEG-Umlage.
Mit der „Besonderen Ausgleichsregelung“ für stromintensive Unternehmen hatte der Verein mutmaßlich einen Angriffspunkt gegen eine der vielen Ungerechtigkeiten gefunden, um die Politik zu einer Änderung des EEG zu bewegen. Gerichtlich ist dies aber nun gescheitert.

Dennoch war der Klageweg nicht umsonst. Die Probleme rund um die EEG-Umlage sind beim Gesetzgeber angekommen. Ganz aktuell fordert der Bundesrat eine schnelle Reform des EEG, die die Senkung der EEG-Umlage sowie der Stromsteuer, als auch die Umstellung der Finanzierung der EEG-Vergütung beinhaltet.
Der Verein wird weiter für eine gerechte Stromkostenverteilung kämpfen. Dazu sucht er einen Stromkunden, der selbst von hohen Stromkosten betroffen, selbst nicht als stromintensives Unternehmen gilt aber groß genug ist, um von den gerichtlichen Instanzen anerkannt zu werden.

Die Sonneninitiative wird jedem Kläger ihre Erfahrung und Rechtsmittel zur Verfügung stellen. Außerdem wird sie mithilfe der bisherigen und neuen Sponsoren versuchen sie wirtschaftlich zu unterstützen.

Sollten Sie sich berufen fühlen mit uns für gerechtere Strompreis zu kämpfen, melden Sie sich bei uns.
Auch sucht der Verein weiterhin Sponsoren, die helfen die bisherigen und zukünftig entstehenden Kosten wenigstens teilweise zu tragen.

Wir suchen weiterhin Unterstützer und Sponsoren.

Volker Klös im Interview zum Thema EEG-Klage und dem Verein allgemein.

Teil 2 des Interviews.