Balkonmodule dürfen ohne Elektroinstallateur gemeldet werden

Viele Mythen ranken sich um die sogenannten Balkonmodule. Was ist erlaubt? Was ist verboten? Eine neue Norm schafft nun mehr Klarheit.

Gute Nachrichten für alle Freundinnen und Freunde der solaren Selbstversorgung. Dank der neuen Norm HVDE-AR-N 4105 kann ab sofort jeder seine Steckdosen-Solargeräte bis 600 Watt/Peak ohne einen Elektroinstallateur bei seinem Netzbetreiber melden. Wichtig ist allerdings, dass sich die Stromzähler durch den Betrieb von Balkonmodulen nicht rückwärts drehen. Deshalb ist unbedingt vor der Installation der Module zu prüfen, ob der eigene Stromzähler eine Rücklaufsperre besitzt.
Betrachtet man die vielen, gerade innerstädtischen Mietwohnungen, die mit einem Balkon ausgestattet sind, kann man das Potenzial der Mini-Solaranlagen leicht erahnen.

Ein zusätzliches Sparpotenzial für Endverbraucher lässt sich durch einen an den Sonnenverlauf angepassten Stromkonsum schöpfen. So kann man die eigene Stromrechnung reduzieren, indem man die Waschmaschine, den Trockner oder die Geschirrspülmaschine möglichst nur dann in Betrieb nimmt, wenn die Module Sonnenstrom produzieren.

Viele weitere Informationen finden Sie auf dem Infoportal der DGS zu steckbaren Solar-Geräten PV-Plug: >>Link

Ab sofort kann jeder seine Balkonmodule ohne Elektroinstallateur anschließen und melden (bis 600 Watt).

Tausendfach in Deutschland anzufinden: Ein Mietshaus mit zahlreichen Balkonen.