Baden-Württemberg: PV-Pflicht auf Nicht-Wohngebäuden

Alle Nicht-Wohngebäude, die ab 2022 gebaut werden, sollen eine Photovoltaik-Anlage haben.

Das neue Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs sieht eine Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Nicht-Wohngebäude vor. „Wir sind das erste Bundesland, in dem auf Neubauten im Nicht-Wohnbereich standardmäßig eine Solaranlage installiert wird“, sagt Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen). „Das ist innovativ und mutig. So wird Bauen modern und Klimaschutz zur Selbstverständlichkeit.“

Die Photovoltaik sei nicht nur wichtig für den Klimaschutz, sondern sichere und schaffe auch Arbeitsplätze. Einige Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg hatten bereits eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten beschlossen. Noch vor der Sommerpause soll der baden-württembergische Landtag das neue Klimaschutzgesetz beschließen.

Untersteller weist auf das enorme Flächenpotenzial hin, das es beispielsweise auf Lager- und Produktionshallen oder Parkhäusern gebe. Aber auch über den Nicht-Wohnbereich hinaus müsse – auch in anderen Bundesländern – aus Sicht des Umweltministers eine allgemeine Photovoltaik-Pflicht kommen. Auch Hamburg hat im Zuge seines neuen Klimaschutzgesetzes eine Verpflichtung zur Photovoltaik-Nutzung eingeführt, diese greift ab 2023.

Große Gebäude haben ein großes Solar-Potenzial.