Auswirkungen des Corona-Pakets für die Erneuerbaren

Menschen, die sich für erneuerbare Energien engagieren, sind von einigen Maßnahmen der Bundesregierung betroffen, die die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abfedern sollen. Diese haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Rund 130 Milliarden Euro sollen ausgegeben werden, ganze 57 Maßnahmen umfassen die Eckpunkte des am 4. Juni 2020 vorgestellten Konjunkturpakets. Wir sprechen hier von „soll“, da all diese Maßnahmen noch Gesetzeskraft erlangen müssen, was in vielen Bereichen eine wirklich ambitionierte Arbeitsweise von Bundestag und Bundesrat erfordern wird.
Die für Investoren und Betreiber von Photovoltaikprojekten wichtigen Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst.
 

Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer, im Volksmund auch Mehrwertsteuer genannt, soll für den Zeitraum vom 1.7. bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% gesenkt werden. Was auf den ersten Blick erfreulich aussieht, hat für Investoren und Betreiber kaum positiven Auswirkungen. Die Umsatzsteuer ist für Unternehmer, zu denen alle Betreiber von PV-Anlagen gehören, nur ein durchlaufender Posten. Tatsächlich werden die unterschiedlichen Steuersätze zu Mehraufwand bei Abrechnung und Buchhaltung sorgen (1).
Aber jetzt zu den wirklich erfreulichen Dingen:
 

Abschreibungen
Photovoltaikanlagen können in den Jahren 2020 und 2021 degressiv abgeschrieben werden, mit dem 2,5-fachen der linearen AfA. Die Abschreibungssätze für PV-Anlagen steigen somit im ersten Jahr von 5% auf 12,5%. Das ist für viele Investoren sehr interessant.
Leider ist noch nicht bekannt, ob die Maßnahme für die gesamte Lebensdauer der in den Jahren 2020 und 2021 angeschafften Anlagen gilt oder nur auf die Abschreibung der Jahre 2020 und 2021 beschränkt ist (6).
 

EEG-Umlage
Die EEG-Umlage soll in den Jahren 2021 und 2022 durch Steuermittel gedeckelt werden. Da durch die Krise die Börsenstrompreise in den Keller gegangen sind, drohte nämlich eine exorbitante Steigerung der Umlage, die unmittelbar in den Strompreis für Endkunden einfließt. Die Bundesregierung will rd. 11 Milliarden Euro in die Hand nehmen, um die EEG-Umlage für 2021 auf 6,5 Cent und für 2022 auf 6,0 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Eine sehr gute Nachricht für alle Stromkunden der Bürgersonnenkraftwerke des Vereins (3).
 

PV-Deckel
Zum wiederholten Mal betont die Bundesregierung, dass der 52-Gigawatt-Deckel der Photovoltaikförderung „unmittelbar abgeschafft“ wird. Die gesetzgeberische Umsetzung lässt leider immer noch auf sich warten (38).
 

E-Fahrzeuge
Der Zuschuss zu E-Fahrzeugen wird von 3.000 auf 6.000 Euro erhöht (35 b). Die Steuerbefreiung bei der KfZ-Steuer wird für bis 2025 angeschaffte Fahrzeuge bis 2030 verlängert (35 a). Die sog. 1-Prozent-Regelung bei Dienstwagen, bei der monatlich 1% des Anschaffungspreises des Fahrzeugs als fiktives Gehalt angesetzt werden, war ja schon seit Längerem für die Förderung der Elektromobilität genutzt worden. Bei rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen waren monatlich nur 0,25 % des Anschaffungspreises zu versteuern gewesen. Die Preisobergrenze für Fahrzeuge, für die diese Förderung gilt, soll nun von 40.000 auf 60.000 Euro angehoben werden, so dass jetzt auch höherklassige Fahrzeuge gefördert werden (35 b).
 

Ladesäulen
Der Gesetzgeber möchte ein einheitliches Bezahlsystem an E-Ladesäulen „zügig umsetzen“. Alle Tankstellen in Deutschland sollen auch E-Ladesäulen anbieten müssen. Der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren, Sportplätzen) soll im Rahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur intensiviert werden. Dies alles will sich die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro kosten lassen (35 f).
 

Wasserstoff
Etwas diffuser lesen sich die Zeilen zur „nationalen Wasserstoffstrategie“. Langfristig kann sie aber auch für PV-Investoren sehr wichtig werden, denn auch PV-Anlagen können Wasserstoff produzieren. Für die eine oder andere Anlage eine tolle Option für die Nach-EEG-Zeit.
Bis 2030 sollen in Deutschland bis zu 5 Gigawatt Anlagen zur Wasserstoffherstellung entstehen, einschließlich der dafür notwendigen Energieerzeugungsanlagen. „Wir streben die Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage an“, steht es außerdem im Eckpunktepapier (36).
 

Fazit
Für Investoren in Photovoltaikprojekte enthält das Eckpunktepapier der Bundesregierung sehr viel Gutes. Besonders die verbesserten Abschreibungsbedingungen und die Deckelung der EEG-Umlage sind sehr erfreulich. Auch benötigt mehr E-Mobilität und die Wasserstoffstrategie zusätzlichen Strom aus Erneuerbaren und schafft neue Absatzmöglichkeiten für Sonnenstrom.
Die befristete Mehrwertsteuersenkung macht PV-Anlagenbetreiber und dem Verein einen Haufen Mehrarbeit. Dass der PV-Deckel überhaupt erwähnt wird, ist in der Branche ein „Running Gag“.
Jetzt muss aus dem Eckpunktepapier auf dem schnellsten Wege Gesetzestext werden.

Die Zahlen in Klammern verweisen auf die einzelnen Punkte im Eckpunktepapier: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf

Nutzen wir die Chance jetzt auf ein dezentrales und erneuerbares Energiesystem umzusteigen? ©Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ladesäulen sollen mit 2,5 Milliarden Euro gefördert werden.

Auch die EEG-Umlage soll abgesenkt werden. © https://strom-report.de/eeg-umlage/#eeg-umlage-2020