Altmaier nimmt Photovoltaik für Windkraft-Abstandsregeln in Geiselhaft

Damit der 52-GW-Deckel endlich aufgehoben wird, verlangt der Wirtschaftsminister praktisch das Ende des Windenergieausbaus. Zudem hat die Clearingstelle EEG beschrieben, was nach dem Erreichen des Deckels passiert.

Den Klimawandel zu leugnen trauen sich nur noch Wenige, denn dieser trifft uns auch in Deutschland immer härter. Deswegen gehen weltweit Millionen Menschen für eine verantwortungsvolle Klimapolitik auf die Straße.

Leider kommt dies ganz und gar nicht bei unserem Wirtschaftsminister an. Dieser fühlt sich scheinbar in seiner Rolle als Erfüllungsgehilfe für die Wirtschaftslobbyisten der fossilen Energieträger denkbar wohl. Er verschiebt die im Klimaschutzprogramm 2020 beschlossene Aufhebung des 52-GW-Deckels regelmäßig weiter in die Zukunft und versetzt somit eine ganze Branche mit zehntausenden Arbeitsplätzen in Unsicherheit. Als Begründung liefert er die ungeklärten Fragen zum Ausbau der Windenergie. Ein perfides Spiel, in dem die beiden wichtigsten Säulen der Energiewende, Sonne und Wind, gegeneinander ausgespielt werden.

Nächster Termin, an dem Bund und Länder im Kanzleramt über die Zukunft der erneuerbaren Energien debattieren werden, wird der 12. März sein. Sollte es auch hier zu keiner Einigung kommen, kündigte Altmaier an, dass er auch zu einer Übergangslösung in Sachen EEG-Vergütung für Photovoltaikanlagen bereit wäre. Was das genau bedeutet ist unklar.

Wie einfach es wäre haben Bündnis90/DieGrünen in einem Gesetzesentwurf gezeigt. „In § 49 werden die Absätze 5 und 6 aufgehoben und der bisherige Absatz 7 wird Absatz 5“. Mit diesen einfachen Worten im Erneuerbaren-Energien-Gesetz wäre der Deckel abgeschafft und der Ausbau der Sonnenenergie garantiert.

Was auf die Branche zukommt, sollte der Deckel nicht abgeschafft werden, hat die Clearingstelle EEG auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Hier heißt es:

Betroffen von dem Vergütungsstopp sind neue Solaranlagen, die ab dem »ersten Kalendertag des zweiten auf die Überschreibungen folgenden Kalendermonats« in Betrieb genommen werden (§ 49 Abs. 5 Satz 1 EEG 2017). Das bedeutet, dass bei Überschreitung der 52-GW-Grenze beispielsweise im Juni 2020 diejenigen Solaranlagen, die ab dem 1. August 2020 in Betrieb genommen werden, keine Förderung mehr nach dem EEG erhalten.“

Es gibt also noch eine Galgenfrist für neue Anlagen von ca. einem Monat. Außerdem heißt es:

Die Überschreitung der 52-GW-Grenze hat keinen Einfluss auf die Rechte des Solaranlagenbetreibers auf Anschluss der Solaranlage an das Netz der öffentlichen Versorgung (§ 9 EEG 2017) sowie zur vorrangigen Abnahme des Stroms (§ 11 EEG 2017) gegenüber dem Netzbetreiber. Rechtsfolge der Überschreitung ist (»nur«) der Wegfall der EEG-Vergütung.“

Dies bedeutet, dass auch beim Wegfall der Vergütung der Marktzugang für Photovoltaikanlagen erhalten bleibt. Über Direktvermarkter kann also weiterhin Sonnenstrom (zum Börsenpreis, ca. 4-5 Cent/kWh) verkauft werden. Würde der Gesetzgeber gleichzeitig auch die Subventionen der fossilen Energieerzeuger streichen, wäre die Abschaffung des Deckels nicht mehr notwendig. Die realen Gestehungskosten für Kohle- und Atomstrom liegen nämlich um ein vielfaches höher als die für sauberen Solarstrom.

Quellen:

www.pv-magazine.de/2019/10/01/gruene-legen-gesetzentwurf-zur-abschaffung-des-52-gigawatt-deckels-vor/

www.pv-magazine.de/2020/02/21/altmaier-hofft-auf-12-maerz-dann-koennte-der-52-gigawatt-deckel-fuer-die-photovoltaik-fallen-oder-zumindest-eine-uebergangsloesung-kommen/

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/215

 

 

Die Energiewende kann nur im Zusammenspiel von Sonnen- und Windenergie gelingen.

Mitmachaktion: Der PV-Deckel muss weg! Unterstützen Sie die Aktion von Prof. Volker Quaschning mit einem Klick auf die Karikatur. © Michael Hüter, Bochum, 2019. Nutzung im Rahmen der Aktion gestattet.